Heizungsgesetz im Bundestag "Eine enorme Klimaschutzlücke geerbt"
Nach dem Kompromiss der Ampelkoalition beim Heizungsgesetz berät der Bundestag zum ersten Mal über das Vorhaben. Wirtschaftsminister Habeck verteidigte den Kompromiss. "Ein Gesetz für die Tonne", kritisierte dagegen Unionsfraktionsvize Spahn.
Der Bundestag befasst sich heute in erster Lesung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das landläufig als Heizungsgesetz bezeichnet wird. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck verteidigte im Parlament den Kompromiss, über den sich die Ampelkoalition bereits wochenlang gestritten hatte. Die Koalition habe von der Vorgängerregierung eine enorme Klimaschutzlücke geerbt, sagte der Grünenpolitiker.
"Der Kern des Gesetzes bleibt erhalten"
Daher müssten nun "mit Entschiedenheit Gesetze vorangebracht" werden. Die am Dienstag vereinbarten Änderungen der Fristen begründete Habeck damit, dass die über den Jahreswechsel drohende Gasmangellage "handhabbar gemacht worden" sei. Dadurch, dass die kommunale Wärmeplanung mit dem GEG verzahnt werde, gebe es nun einen gestuften Einstieg. Der Kern des Gesetzes, dass keine neuen Öl- und Gasheizungen eingebaut werden sollten, bleibe aber erhalten, so Habeck.
"Ein Gesetz für die Tonne"
Unionsfraktionsvize Jens Spahn griff die Ampelkoalition scharf an. Der CDU-Politiker sprach von einem "verkorksten" Verfahren, das eine "Zumutung" sei. Der Bundestag befasse sich nun mit einem veralteten Gesetz. "Die Ampel und das GEG, das ist längst ein Running Gag, nur kein lustiger", beklagte Spahn. "Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück. Es ist ein Gesetz für die Tonne!"
Bis zur Sommerpause, die im Juli beginnt, will Habeck das Gesetz durch den Bundestag bringen. Dazu gehört die Arbeit in den Ausschüssen, in denen Experten angehört und Änderungen in den Gesetzestext eingebaut werden.
Doch es gibt noch immer offene Fragen, die Konfliktpotenzial für die Parteien der Ampelkoalition bergen.
Wieviel gibt der Staat dazu?
Geklärt werden muss beispielsweise die Höhe der Förderung. Fest steht, dass es für neue, klimafreundliche Heizungen Fördermittel vom Staat geben soll. Das soll aus dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds bezahlt werden und "möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnisse und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft" berücksichtigen. Neben der Höhe der Förderung ist auch noch offen, ob es Einkommensgrenzen geben soll, also Besserverdienende keinen oder einen geringeren Anspruch haben.
Soll die Altersgrenze gesenkt werden?
Debattiert wird auch noch über Frage, ob die Altersgrenze zur Pflicht zum Einbau einer klimafreundlichen Heizung gesenkt werden soll. Bisher soll sie für Eigentümer bis 80 Jahre gelten, denn ältere Menschen bekommen kaum den eventuell nötigen Kredit. Es gibt den Vorschlag, die Altersgrenze auf das Rentenalter zu senken, was aber wegen des hohen Durchschnittsalters der Hausbesitzer sehr viele befreien würde.
Schutz für Mieter - Anreiz für Vermieter?
Völlig offen sind auch noch die Details zur Modernisierungsumlage: Einerseits will man Mieter vor hohen Kosten beim Einbau einer neuen Heizung schützen, andererseits Vermietern einen Anreiz für die Investition geben. Es soll daher eine weitere Modernisierungsumlage geben, die dann greift, wenn man staatliche Förderung nutzt und die Mieter von der Umstellung finanziell profitieren.
Wie geht man mit Übergangsfristen um?
Unklar ist außerdem, was passiert, wenn jemand jetzt eine auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbaut, seine Kommune aber später gar kein damit kompatibles Gasnetz plant. Die Ampelfraktionen haben nur festgelegt, dass dann "angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie" gelten sollen. Wie viel Zeit man bekommt, ist aber stark umkämpft.
Koalition unter Zeitdruck
Zeitlich haben sich die Ampelfraktionen selbst unter Druck gesetzt: Vor dem geplanten Beschluss und der Sommerpause liegen nur drei Sitzungswochen. Dann müsste sich auch noch der Bundesrat mit dem Gesetz befassen.
Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger könnte die Neuregelung dann bereits im Januar 2024 haben - nämlich wenn man neu baut oder die Heizung kaputtgeht und die Kommune bereits eine Wärmeplanung hat. In allen anderen Fällen bleibt mehr Zeit.