Corona-Regeln Das haben Bund und Länder beschlossen
Ein gemeinsames Bußgeld für Maskenverweigerer, geänderte Reiseregeln und keine großen Events: Die neuen Corona-Regeln sollen bundesweit für mehr Einheitlichkeit sorgen. Was haben Bund und Länder genau beschlossen? Ein Überblick.
Bei den Corona-Regeln glich Deutschland zuletzt einem regionalen Flickenteppich. Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten diskutierten darüber stundenlang in einer Videoschalte und vereinbarten schließlich eine einheitlichere Linie.
Allerdings wurden sich Bund und Länder nicht in allen Punkten einig - und bei einem der Beschlüsse zieht ein Bundesland nicht mit. Ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen.
Maskenpflicht
Einheitliches Bußgeld: Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht soll bundesweit ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig werden. Eine Ausnahme gilt für Sachsen-Anhalt: Das Bundesland will die Regel nicht einführen, weil es dort nur wenige Corona-Fälle gibt.
Masken in der Bahn: Die Verkehrsminister sollen prüfen, wie im Regional- und Fernverkehr ein erhöhtes Beförderungsentgeld für Passagiere eingeführt werden kann, die sich nicht an die Maskenpflicht halten. Die Kontrolleure der Bahn sollen die Extrakosten so direkt erheben können.
Reiserückkehrer
Kostenlose Tests: Die Möglichkeit zu kostenlosen Coronavirus-Tests für Reisende, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkommen, soll ab dem 16. September auf Rückkehrer aus Risikogebieten begrenzt werden.
Quarantäne nach Risiko-Reisen: Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, soll die verpflichtende Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr beenden können. Die Regelung soll "möglichst ab 1. Oktober" gelten. Die häusliche Quarantäne soll intensiv kontrolliert werden, bei Verstößen sollen empfindliche Bußgelder drohen. Der Bund will auf die Pflicht zu der 14-tägigen Quarantäne stärker hinweisen - "an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten". Angestrebt wird, dass sich Rückkehrer künftig noch im Risikogebiet testen lassen müssen.
Einkommensausfälle: Bund und Länder wollen erreichen, dass in Zukunft Einkommensausfälle nicht entschädigt werden, wenn Menschen aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein Risikogebiet in Quarantäne müssen. Die Region muss dann aber schon bei Reiseantritt als Risikogebiet ausgewiesen sein.
Wer nicht aus einem Risikogebiet kommt, kann sich nur noch bis Mitte September kostenlos testen lassen.
Großveranstaltungen
Veranstaltungsverbot: Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden.
Sportveranstaltungen: Eine Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende Oktober Regelungen für einen einheitlichen Umgang mit Publikum bei bundesweiten Sportveranstaltungen vorschlagen.
Feste mit Freunden und Familie
Private Feiern: Dazu gibt es in den Bundesländern nach wie vor sehr unterschiedliche Vorstellungen. Auf vom Bund vorgeschlagene einheitliche Obergrenzen für Teilnehmer an privaten Feiern konnten sich die Länder nicht einigen. So gilt etwa in Sachsen und Baden-Württemberg, dass sich bis zu 100 Menschen bei Familienfeiern in einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum treffen dürfen. In Schleswig-Holstein sind bei privaten Feiern dagegen nur bis zu 50 Personen erlaubt, in Hamburg dürfen es maximal 25 sein.
Kitas und Schulen
Kinderkrankengeld: Gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld sollen in diesem Jahr fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen.
Schulen: Die Digitalisierung in Schulen soll voran getrieben werden. Der Bund will die Länder mit einem Sofortprogramm von weiteren 500 Millionen Euro unterstützen.