Veranstaltungen in der Corona-Zeit Was ist wo erlaubt - und mit wie vielen?
In der Corona-Krise sollten Feiern stärker in den Blick genommen werden, findet Gesundheitsminister Spahn - und will mit den Ländern über die Bedingungen sprechen. Was ist derzeit wo erlaubt? Ein Überblick.
Im niedersächsischen Leer infizierten sich Gäste einer Feier in einem Restaurant, in Göttingen wurden Dutzende Menschen positiv getestet, die laut Stadtverwaltung zuvor an Feiern mehrerer Familien teilgenommen hatten - und in Frankfurt gab es nach dem Gottesdienst einer Freikirche mehr als 200 Corona-Fälle: Immer wieder werden lokale Corona-Ausbrüche auf Veranstaltungen und Feierlichkeiten zurückgeführt.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mahnte nun im ZDF, neben den Reiserückkehrern auch Feiern in den Blick zu nehmen. Es gebe im ganzen Land "lokales Ausbruchsgeschehen, das meistens mit Feiern zusammenhängt", sagte er und kündigte an: Er wolle gemeinsam mit den Ländern beraten, was "die Grenze für die Größe von Veranstaltungen" sei.
Tatsächlich gilt auch bei den Veranstaltungen - private wie öffentliche -, dass jedes Bundesland eigene Regeln hat. Wer wo mit wie vielen Menschen Hochzeit feiern kann, welche Kontaktbeschränkungen gelten und welche Veranstaltungen derzeit unter welchen Bedingungen erlaubt sind - ein Überblick über die Bestimmungen der Länder.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg dürfen sich in der Öffentlichkeit 20 Menschen aus mehreren Haushalten treffen. Bei privaten Veranstaltungen sind bis zu 100 Gäste erlaubt. Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 500 Menschen dürfen ebenso stattfinden. Ab dem 1. September sollen auch Messen mit mehr als 500 Personen wieder öffnen dürfen. Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind, bleiben allerdings bis Ende Oktober verboten.
Bayern
Im öffentlichen Raum dürfen sich Gruppen von bis zu 10 Personen treffen. In privaten Räumen und Gärten soll die Personenzahl so begrenzt werden, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Hochzeits- und andere Feiern dürfen mit bis zu 100 Personen in Innenräumen oder bis zu 200 Personen im Freien stattfinden. Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen wie Tagungen oder Kongresse werden unter gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen - das heißt bei zugewiesenen Plätzen mit bis zu 400 Gästen im Freien und 200 in Innenräumen. Ohne Platzzuweisung liegt die Obergrenze auch hier bei 200 beziehungsweise 100 Menschen. Märkte ohne Volksfestcharakter wie kleinere Kunst- und Handwerkermärkte oder Flohmärkte ohne große Besucherströme werden im Freien unter Auflagen erlaubt.
Berlin
In der Hauptstadt gibt es keine Kontaktbeschränkungen, Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin. Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl von Messen, Tagungen und gewerblichen Freizeitangeboten im Innenbereich soll bis zum 1. Oktober schrittweise auf 1000 erhöht werden; seit 1. August sind 500 Menschen erlaubt. Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen momentan bis zu 1000 und vom 1. September an bis zu 5000 Menschen zusammenkommen. Diese Obergrenzen gelten auch für private und familiäre Veranstaltungen.
Brandenburg
In Brandenburg dürfen öffentliche und private Veranstaltungen mit bis zu 1000 Menschen stattfinden, dazu zählen auch Gottesdienste und Konzerte. Abstands- und Hygieneregeln sowie im Freien ein geregelter Zutritt und in Räumen genügend Frischluft und das Erfassen von Personendaten müssen gewährleistet werden. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bleiben bis Ende Oktober verboten. Für Autokinos gibt es laut der Verordnung nun in Einzelfällen Ausnahmen - hier können auch Konzerte stattfinden.
Bremen
Im öffentlichen Raum dürfen sich Angehörige in unbestimmter Zahl aus zwei Haushalten treffen. Erlaubt sind auch Zusammenkünfte von bis zu 10 Menschen aus verschiedenen Haushalten. Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen in Innenräumen sind erlaubt. Unter freiem Himmel können bis zu 400 Personen zu einer Veranstaltung zusammenkommen. Voraussetzungen für solche Zusammenkünfte sind ein Hygienekonzept und die Einhaltung des Abstandes von mindestens 1,5 Metern zueinander. Die Veranstalter müssen zudem die Namen der Teilnehmenden protokollieren.
Hamburg
Im privaten Rahmen können in Hamburg bis zu 25 Personen zu Feiern zusammenkommen, egal aus wie vielen Haushalten. Treffen in der Öffentlichkeit sind auf 10 Personen begrenzt. Unter Auflagen sind Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern im Freien und mit 650 Teilnehmern in geschlossenen Räumen zulässig.
Hessen
Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu 10 Menschen treffen, ohne den Mindestabstand einhalten zu müssen. Die Zahl der Haushalte, aus denen sie stammen, ist dabei unbegrenzt. Prinzipiell müssen Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen nicht genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt. Zuschauer bei Sportveranstaltungen sind erlaubt, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und jedem Zuschauer drei Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen.
Mecklenburg-Vorpommern
Die Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum mit einer Obergrenze von 10 Personen sind aufgehoben. Mehr Menschen dürfen sich daher treffen. Doch sind sie angehalten, möglichst die gebotenen Abstände einzuhalten und Mundschutz zu tragen. Größere Veranstaltungen sind möglich: In Räumen dürfen maximal 200 Menschen teilnehmen, bei Veranstaltungen im Freien 500. In Ausnahmen können in Räumen auch bis zu 400 und im Freien bis zu 1000 Menschen zugelassen werden. Über diese Zahl hinaus soll es zunächst keine Genehmigungen geben. Bei Familienfeiern sind höchstens 50 Personen zulässig, bei Hochzeiten, Jugendweihen oder religiösen Festen auch 75, ebenso bei Trauungen und Beisetzungen. Volksfeste bleiben verboten.
Niedersachsen
Gruppen von bis zu 10 Personen dürfen sich treffen. Sind es Angehörige oder Mitglieder zweier Haushalte, dürfen es auch mehr sein. Das gilt auch für private Feiern zum Beispiel in einem Restaurant. Feste wie Taufen, Hochzeiten sowie Beerdigungen sind mit bis zu 50 Personen möglich. Für Veranstaltungen zum Beispiel im Kulturbereich gilt eine Obergrenze von 500 Besuchern. Messen sind für den Publikumsverkehr geschlossen.
Nordrhein-Westfalen
Gruppen mit bis zu 10 Personen dürfen sich im Freien treffen. Sind es Personen aus zwei Haushalten, dürfen es auch mehr sein. Feste wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen oder Geburtstage mit höchstens 150 Teilnehmern sind unter Auflagen erlaubt. Die gleiche Teilnehmerzahl gilt für Beerdigungen. Voraussetzungen sind die Beachtung von Hygieneregeln und die Erfassung der Personalien der Gäste. Messen dürfen nur unter Auflagen stattfinden. Veranstaltungen im Kultur- oder Bildungsbereich mit maximal 300 Teilnehmenden brauchen nicht einmal ein Hygienekonzept.
Rheinland-Pfalz
Treffen von bis zu 10 Personen sind erlaubt, unabhängig von der Zahl der Haushalte. In Innenräumen dürfen sich bei Veranstaltungen - darunter auch Messen oder Märkte - bis zu 150 Menschen versammeln. Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 350 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden. Familienfeste oder Hochzeiten sind unter anderem dann möglich, wenn der Personenkreis vorher festgelegt wird und höchstens 75 Gäste kommen.
Saarland
Zusammenkünfte von bis zu 10 Menschen sind zugelassen. Unter freiem Himmel dürfen Veranstaltungen mit bis zu 900 Menschen stattfinden, in geschlossenen Räumen mit bis zu 450. Vom 24. August an sind Höchstgrenzen von 1000 Teilnehmern unter freiem Himmel und 500 in geschlossenen Räumen vorgesehen.
Sachsen
Es können sich zwei Hausstände treffen. Auch Treffen mit bis zu 10 Menschen sind erlaubt, drinnen wie draußen. In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 100 Menschen bei Familienfeiern treffen. Betriebs- und Vereinsfeiern sowie Kinderferienlager mit bis zu 50 Personen sind wieder möglich. Tagungen, Kongresse und kleinere Messen mit höchstens 1000 Besuchern dürfen stattfinden - Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte. In Jazzclubs oder anderen kleineren Lokalitäten können Konzerte stattfinden. Bis zu 1000 Personen dürfen beim Breiten- und Freizeitsport unter Auflagen zuschauen, also auch bei Fußballspielen. Für Profifußball gilt diese geplante Lockerung noch nicht - es wird aber überlegt, dies zum 1. September zu ermöglichen.
Sachsen-Anhalt
Ein Kontaktverbot gibt es nicht - die Landesregierung empfiehlt aber, sich mit nicht mehr als 10 Menschen zu treffen und den Kreis derer, die man trifft, möglichst gering zu halten. Zu privaten Feiern dürfen bis zu 50 Menschen kommen. Bei professionell organisierten Festen wie Hochzeiten, Trauerfeiern oder Veranstaltungen wie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen sind unter freiem Himmel bis zu 1000 Menschen erlaubt. In geschlossenen Räumen ist die Teilnehmerzahl für solche Veranstaltungen auf 250 begrenzt, vom 29. August an dürfen bis zu 500 kommen.
Schleswig-Holstein
Zusammenkünfte von bis zu 50 Personen sind im privaten Raum zulässig. Draußen dürfen sich bis zu 150 Menschen versammeln. Veranstaltungen im Freien sind für bis zu 500 Teilnehmende erlaubt, in geschlossenen Räumen für bis zu 250.
Thüringen
Es gelten keine Kontaktbeschränkungen, allerdings empfiehlt eine neue Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal 10 Menschen zu treffen. Messen, Spezialmärkte und andere gewerbliche Ausstellungen sind erlaubt, wenn genehmigte Infektionsschutzkonzepte vorliegen. Private Feiern in geschlossenen Räumen müssen ab 30 Teilnehmern zwei Tage im Voraus bei der jeweiligen Kommune angemeldet werden. Sportveranstaltungen sind im Freien mit bis zu 200 Zuschauern erlaubt, wenn ein genehmigtes Infektionsschutzkonzept vorliegt.