EU-Richtlinie Bundestag beschließt Schutz für Whistleblower
Der Bundestag hat im zweiten Anlauf ein geändertes Regelwerk zum Whistleblower-Schutz verabschiedet. Der ausgehandelte Kompromiss soll kleinere Unternehmen entlasten. Deutschland setzt damit verspätet eine EU-Richtlinie um.
Der Bundestag hat dem im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss für einen besseren Schutz von Whistleblowern zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, das Risiko für Menschen zu senken, die auf Missstände in ihrer Firma oder Behörde hinweisen. Auch Hinweisgeber, die verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamten unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit melden, fallen unter den gesetzlichen Schutz.
Für den Kompromiss stimmten im Bundestagsplenum die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die oppositionelle CDU/CSU. Deutschland ist mit der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie erheblich in Verzug - sie hätte bereits Ende 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.
Bundesrat blockierte Gesetz
Das Gesetz für einen besseren gesetzlichen Whistleblower-Schutz war zwar im vergangenen Dezember im Bundestag verabschiedet, im Februar aber vom Bundesrat blockiert worden. Die Ampelkoalition hatte daraufhin ihr Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten - um einen Großteil auch ohne Zustimmung der Länderkammer umsetzen zu können.
Der neue Kompromiss sieht vor, dass die geplanten Meldestellen für Hinweisgeber nicht dazu verpflichtet sind, auch anonyme Meldungen möglich zu machen. Bei Bußgeldern wurde die Obergrenze von 100.000 Euro auf 50.000 Euro heruntergesetzt. Die Union sah besonders kleine und mittelständische Unternehmen durch den ursprünglichen Gesetzesentwurf zu sehr belastet.