Debatte über unbemannte Flugzeuge "Drohnen - weder gut noch schlecht"
Deutschland diskutiert über die "Euro Hawk"-Pleite, die USA mussten eingestehen, auch schon eigene Bürger mit Kampfdrohnen getötet zu haben: Wie die völkerrechtliche Situation beim Einsatz von Drohnen aussieht - darüber sprach tagesschau.de mit dem Juristen Thilo Marauhn.
tagesschau.de: Macht es juristisch einen Unterschied, ob Menschen aus einem bemannten Flugzeug erschossen werden oder aus einer unbemannten Drohne?
Thilo Marauhn: Nein, letztlich macht das keinen Unterschied. Ob da eine Person mit an Bord sitzt oder nicht, spielt rechtlich keine Rolle.
tagesschau.de: Worauf kommt es denn dann an bei der juristischen Bewertung?
Marauhn: Entscheidend ist, für welche Zwecke und in welchen Situationen ein Flugkörper eingesetzt wird - ob es sich um einen internationalen bewaffneten Konflikt handelt, ob es ein nicht-internationaler bewaffneter Konflikt ist oder ob es sich um eine Situation außerhalb eines bewaffneten Konflikts handelt. Für all diese Situationen gelten unterschiedliche rechtliche Regeln, die man beachten muss, wenn man unbemannte Flugkörper einsetzt.
Thilo Marauhn, Jahrgang 1963, ist Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht in Gießen. Seine Forschungsschwerpunkte sind unter anderem der regionale und internationale Menschenrechtsschutz sowie Rechtsfragen der internationalen Sicherheit. In der Interdisziplinären Forschungsgruppe Abrüstung, Rüstungskontrolle und Risikotechnologien (IFAR) untersucht er Funktionsprinzipien, Einsatzoptionen und die Weiterverbreitung von Unbemannten Flugkörpern und Cruise Missiles. Er berät den Deutschen Bundestag in der Beurteilung von Folgen der zunehmenden militärischen Nutzung unbemannter Systeme.
tagesschau.de: Wie sind die Einsätze von Kampfdrohnen juristisch geregelt?
Marauhn: Im geltenden Völkerrecht gibt es so gut wie keine expliziten Regeln über Kampfdrohnen. Es gibt allerdings relevante und recht detaillierte sonstige Normen für internationale, also zwischenstaatliche bewaffnete Konflikte. Etwas weniger detailliert ist der nicht-internationale bewaffnete Konflikt geregelt. Für beide gilt, dass bei allen Kampfhandlungen zwischen Kombattanten und der Zivilbevölkerung sowie zwischen militärischen Zielen und zivilen Objekten zu unterscheiden ist.
Relativ wenig präzise Normen gibt es für Situationen außerhalb bewaffneter Konflikte. Da wird typischerweise ganz allgemein auf die Menschenrechte verwiesen. Aber das sind völkerrechtlich die vergleichsweise am wenigsten ausdifferenzierten Normen, weil sie sehr allgemein gefasst sind.
"Nach europäischer Lesart ist das kein bewaffneter Konflikt"
tagesschau.de: Die US-amerikanische Regierung hat nun erstmals offiziell eingeräumt, dass die USA vier US-Staatsbürger bei Drohnenangriffen getötet haben, einen davon gezielt. Wie bewerten Sie diesen Fall juristisch?
Marauhn: Die USA befinden sich nach europäischer Lesart weder im Jemen noch in Pakistan in einem bewaffneten Konflikt. Allerdings haben die USA in verschiedenen Phasen ihres Einsatzes von Drohnen genau diese These vertreten, dass sie sich in einem bewaffneten Konflikt befinden. Deshalb auch der Begriff vom "Krieg gegen den Terror". Aus dieser Perspektive sei der Einsatz unbemannter Flugkörper - so die Argumentation - auch zu dem Zweck, Menschen zu töten, zulässig.
Die Details der genannten gezielten Tötungen kenne ich nicht. Aber man würde nach europäischer Rechtsauffaussung kaum die These vertreten, dass die Bekämpfung von Terrorverdächtigen an sich Teil eines bewaffneten Konfliktes ist. Nach unserer Lesart müsste man diese Fälle also anhand menschenrechtlicher Standards beurteilen. Und da sind wir bei der immer wieder diskutierten Frage, die mit dem Einsatz von Kampfdrohnen überhaupt nichts zu tun hat: Ob gezielte Tötungen völkerrechtswidrig sind oder nicht. Nach meiner Auffassung sind sie außerhalb bewaffneter Konflikte regelmäßig völkerrechtswidrig. Da kommt es überhaupt nicht darauf an, ob man jemanden mit einer Drohne oder einem anderen Mittel tötet.
tagesschau.de: Kritiker sagen, Drohnen erleichtern genau das: gezielt zu töten.
Marauhn: Das ist nicht so eindeutig, wie es häufig dargestellt wird. Es kommt sehr auf die Situation an, und von wo aus gehandelt wird. Nochmal: Letztlich ist entscheidend, dass die gezielte Tötung von Terrorverdächtigen außerhalb bewaffneter Konflikte regelmäßig völkerrechtswidrig ist. Und da kommt es nicht darauf an, ob ein Mittel, nur weil es vorhanden ist, das erleichtert oder nicht. In bewaffneten Konflikten dagegen dürfen an den Kampfhandlungen unmittelbar teilnehmende Personen auch gezielt getötet werden.
Entscheidend ist, wie jeder Staat die Einsatzregeln für Drohnen formuliert. Und da gibt es einen großen Unterschied zwischen den meisten europäischen Staaten und den USA.
"Es kommt immer darauf an, wie sie bedient werden"
tagesschau.de: Etliche europäische Länder, auch Deutschland, erwägen die Anschaffung von Kampfdrohnen.
Marauhn: Aber nicht für diese Zwecke. Die Bundesregierung hat, wo immer sie dazu befragt wurde, klargestellt, dass die Beschaffung von solchen Drohnen nur für den Einsatz im bewaffneten Konflikt erfolgt. Und nicht für andere Zwecke.
tagesschau.de: Also halten Sie es für unbedenklich, wenn die Bundesregierung Kampfdrohnen kauft?
Marauhn: Drohnen an sich sind weder gut noch schlecht, das geht meines Erachtens nach in der aktuellen Debatte unter. Es kommt immer darauf an, wie sie eingesetzt werden und ob ihr Einsatz die Einhaltung des geltenden Völkerrechts erleichtert oder erschwert.
Das Besondere an allen hochtechnologischen Mitteln ist, dass Aufklärung und Waffenwirkung zusammengeführt werden. Das bedeutet auch: Je besser man in einem bewaffneten Konflikt aufklären kann, umso eher kann man die Waffenwirkung auf das beschränken, was völkerrechtlich zulässig ist. Eine Drohne ermöglicht es, näher an das Ziel heranzukommen, und gegebenenfalls besser zwischen militärischen und zivilen Zielen zu unterscheiden. Je besser Streitkräfte aufklären können, ob es sich um ein militärisches oder ein ziviles Ziel handelt, umso besser können sie den Regeln des humanitären Völkerrechts entsprechen.
Da liegt ein potenzieller Vorteil, allerdings nur innerhalb eines bewaffneten Konfliktes. Und anders sollte man bewaffnete Drohnen nicht einsetzen.
"Der erste Schritt der Automatisierung ist längst getan"
tagesschau.de: Wo liegen denn die sicherheitspolitischen Risiken beim Einsatz von bewaffneten Drohnen?
Marauhn: Es gibt Befürchtungen, dass dies der erste Schritt zu weitergehenden Automatisierungen und zu autonomen Waffensystemen ist. Es gibt aber auch gegenteilige Einschätzungen, die sagen: Wir haben ohnehin schon teil-automatisierte Waffen, der erste Schritt ist längst getan.
tagesschau.de: Aber entsteht nicht ein neues Ungleichgewicht, wenn in militärischen Konflikten Maschinen gegen Menschen kämpfen?
Marauhn: Menschen haben schon immer versucht, sich mit technischen Hilfsmitteln in eine Situation der Überlegenheit zu bringen. Das ist nichts Neues. Die schwierige Frage ist, ob es tatsächlich eine Entwicklung gibt, die zu autonomen Systemen führt, also zu einem Ausschluss des Menschen aus Entscheidungsprozessen. Das halte ich unter gegenwärtigen Bedingungen nicht für wahrscheinlich. Und vor allem wäre deren Einsatz aus meiner Sicht völkerrechtlich nicht zulässig.
Das Gespräch führte Anna-Mareike Krause