Nach Haftstrafe "Kofferbomber von Köln" abgeschoben
Nur ein Zufall verhinderte, dass er im Juli 2006 zahlreiche Menschen durch einen Sprengsatz töten konnte. Wie jetzt bekannt wurde, ist der sogenannte "Kofferbomber von Köln" nach 14 Jahren Haft in den Libanon abgeschoben worden.
Der sogenannte "Kofferbomber von Köln", Youssef Mohamad E.H., ist abgeschoben worden. Die Abschiebung wurde durch eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Integrationsministeriums bestätigt. Zuvor hatte die Zeitung "Die Welt" darüber berichtet. Die Rückführung des 37-Jährigen in den Libanon erfolgte demnach Anfang Juni in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt.
Kofferbomben in Zügen platziert
Der Libanese war 2008 als Haupttäter wegen vielfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden, nachdem er gemeinsam mit einem Mittäter im Juli 2006 Sprengsätze gebaut hatte.
Die Bomben versteckte die Männer in Koffern und deponierten diese im Kölner Hauptbahnhof in zwei Regionalzügen nach Hamm und Koblenz. Die Zeitzünder lösten wie vorgesehen am frühen Nachmittag aus, jedoch explodierten die Kofferbomben nicht.
Youssef Mohamad E.H. wurde drei Wochen nach dem Anschlagsversuch am Kieler Hauptbahnhof festgenommen. Sein Mittäter stellte sich Tage später im Libanon der Polizei. 2007 wurde er in Beirut zu 12 Jahren Haft verurteilt.
Konstruktionsfehler rettete Leben
Die Detonation des Gas-Benzin-Gemisches sei nur durch einen handwerklichen Fehler der Bombenbauer verhindert worden, wie im Urteil von 2008 festgestellt wurde.
Die beiden Täter wollten mit einem Bombenanschlag nach eigenen Angaben Vergeltung üben für die Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen in deutschen Zeitungen.
"Blutbad von ungeheurem Ausmaß"
In der Urteilsbegründung von 2008 hatte der Richter von einer "zutiefst terroristischen Tat gesprochen", der Angeklagte habe "ein Blutbad von ungeheurem Ausmaß" geplant. Deutschland sei nie zuvor einem islamistischen Anschlag näher gewesen.
Lebenslange Haftstrafen können laut Strafgesetzbuch nach 15 jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Verurteilte hätte hiernach den größten Teil seiner Haftstrafe abgesessen. Eine solche Strafaussetzung hängt allerdings davon ab, ob zu erwarten ist, dass keine weiteren Straftaten mehr begangen werden.