Fragen und Antworten zur Aschewolke Wer zahlt für den stornierten Flug?
Müssen Fluggesellschaften ihren Passagieren das Hotel bezahlen, wenn die wegen der Aschewolke nach dem Ausbruch des isländischen Gletschervulkans Eyjafjalla nicht weiterreisen können? Wann ist ein Ende des Luftsverkehrs-Chaos' in Sicht? Und besteht Gesundheitsgefahr? tagesschau.de hat Fragen und Antworten und die wichtigsten Telefonnummern zusammengestellt.
Von Nicole Diekmann, tagesschau.de
Was tun, wenn ich einen Flug gebucht habe?
Dann haben Sie die Wahl: Entweder lassen Sie sich das Ticket erstatten, oder aber Sie buchen um, falls möglich, und lassen sich mit einem Ersatzflug zum Ziel bringen.
Fallen Hotelübernachtungen vor der Abreise an, dann muss die Airline sie - anders, als vielfach berichtet wird - übernehmen: "Fluggäste haben dann laut EU-Richtlinie ein Anrecht auf Betreuungsleistungen wie kostenlose Telefonate, den Zugang zum Internet, Verpflegung aber auch Übernachtungen. Will ich als Berliner beispielsweise in die USA reisen und sitze nun in Hamburg fest, weil von hier aus mein Flug geht, dann muss meine Fluggesellschaft die Unterbringung in Hamburg bis zum Abflug zahlen", sagt der Jurist und Reiserecht-Spezialist Kay P. Rodegra. Dies gilt bei Flügen, die aus einem EU-Staat abgehen, auch für Fluggesellschaften, die nicht zur Europäischen Union gehören.
Anders ist die Rechtslage bei Rückreisen in die EU aus Nicht-EU-Staaten: Will ich beispielsweise aus den USA zurück in einen EU-Staat fliegen, dann habe ich nur Anspruch auf Betreuungsleistungen wie zum Beispiel Übernachtungen, wenn ich auch mit einer EU-Fluglinie reise.
Nicht übernehmen müssen die Fluggesellschaften allerdings Verluste am Zielort, die wegen der Verzögerungen entstehen, ergänzt die Verbraucherzentrale Hamburg: Komme ich erst zwei Tage später im Urlaub an, muss ich trotzdem für die gebuchte Zeit mein Hotelzimmer zahlen.
Wie ist die Rechtslage bei Pauschalreisen?
Auch Pauschalreisen können unter Umständen storniert werden. Das hängt laut der Verbraucherzentrale Thüringen von der Länge der gebuchten Reise ab und von dem Termin, zu dem die Reise verzögert angetreten werden kann. Kündigungen sind bei kurzen Reisen möglich, wenn sich der Reiseantritt wegen mehrtägiger Verzögerung nicht mehr lohnt. Bei Beeinträchtigungen von längeren Reisen kann der Reisepreis demnach anteilig gemindert werden.
Auch Pauschalurlauber, denen aufgrund der Aschewolke Mehrkosten wie Hotelübernachtungen entstehen, haben ein Anrecht auf Erstattung - allerdings durch die Fluggesellschaft und nicht durch den Reiseveranstalter.
Wo kann ich mich über meinen Flug erkundigen?
Alle Airlines informieren über Änderungen im Flugplan auf ihren Webseiten. Dort finden sich auch die Nummern der Hotlines. Hier eine Übersicht über die wichtigsten deutschen Fluggesellschaften:
Die Lufthansa hat eine kostenfreie Nummer geschaltet: 0800 - 8 50 60 70 oder aus dem Ausland +49 - (0)1805 - 805 805. Passagiere, deren Flug wegen der Aschewolke gestrichen worden sind, können ihn bis zum 31. Mai nachholen.
Die Air Berlin informiert ihre Passagiere unter der kostenfreien Rufnummer 00800 - 5 737 8000 über den Status ihrer Flüge. Auch hier ist der Stichtag für nachzuholende Flüge der 31. Mai.
Condor bittet seine Passagiere zwar darum, sich über das Internet, Videotext oder die Telefoninformation des jeweiligen Abflughafens zu informieren, hat aber auch eine Hotline: +49 180 5 767757. Jetzt gestrichene Flüge können dort auf einen Termin bis zum 9. Mai nachgeholt werden.
Die Hotline von Germanwings hat die Nummer 0900 - 1919100. German Wings räumt eine Umbuchung im Zeitraum bis zum 30. April ein.
Lohnt sich umbuchen überhaupt? Ist ein Ende des Chaos' abzusehen?
Das hängt von zwei Faktoren ab, sagt der Berliner Geophysiker Heinrich Brasse: "Zum einen von der Wetterlage. Wann die Winde drehen, lässt sich jedoch schwer vorhersagen." Besser vorhersagen könne man den zweiten Faktor, nämlich wann die Erruptionstätigkeit des Vulkans endet: "Das kann sofort sein, aber auch erst in ein paar Tagen". Ein größerer Zeitraum als eine Woche sei aber "sehr unwahrscheinlich".
Bestehen gesundheitliche Risiken durch die Asche in der Luft?
Die britischen und die schottischen Gesundheitsbehörden haben schon zur Vorsicht gemahnt: Menschen mit Asthma oder chronischer Bronchitis sollten Inhalatoren oder Medikamente mit sich führen und bei Symptomen wie Augenreizungen, laufender Nase, Halsweh oder trockenem Husten "ihre Aktivitäten im Freien einschränken", heißt es.
Eine "reine Vorsichtsmaßnahme" nennt dies Geophysiker Brasse: "In Deutschland muss man sich keine Sorgen machen, denn die Wolke kommt hier in sehr niedriger Konzentration an", sagt er. Sowohl die Schwefel- als auch die Stickstoffanteile seien auf dem Weg von Island bis zu uns dermaßen stark gesunken, dass man sich keine Sorgen machen müsse, ebenso die Aschepartikel.