Maas kündigt Entschädigung an 30 Millionen für Opfer von "Schwulen-Paragraf"
In der DDR waren homosexuelle Handlungen bis 1968 strafbar, im Westen bis 1969 - und komplett abgeschafft wurde der "Schwulen-Paragraf" sogar erst 1994. Nun kündigt Justizminister Maas 30 Millionen Euro Entschädigung für die Opfer an.
Bundesjustizminister Heiko Maas sieht für die geplante Entschädigung von Schwulen, die wegen ihrer Neigung verurteilt wurden, 30 Millionen Euro vor. Dies sagte der SPD-Politiker der "Süddeutschen Zeitung".
Homosexuelle Handlungen unter Männern waren in der DDR bis 1968 strafbar, im Westen bis 1969. Ganz abgeschafft wurde der Paragraf 175 sogar erst 1994. Die Koalition hatte vereinbart, die bislang als vorbestraft geltenden Betroffenen zu rehabilitieren. Maas wollte einen Gesetzentwurf dazu noch im Oktober präsentieren.
Rund 5000 Anspruchsberechtigte
Die Entschädigung werde "immer auch vom konkreten Einzelfall abhängen", erklärte Maas, "etwa der Dauer einer Freiheitsstrafe". Das Gesetz sehe einen Individualanspruch vor, der "relativ unkompliziert" geltend gemacht werden könne.
Es gebe aber auch eine Kollektiventschädigung, "um das Leid und Unrecht, das Einzelne erlitten haben, aufzuarbeiten und zu dokumentieren". Maas rechnet damit, dass noch etwa 5000 Menschen einen persönlichen Anspruch geltend machen könnten.