Bericht der Bundesregierung Lkw-Maut bringt weniger als erwartet
Eigentlich hat die Bundesregierung für 2012 mit mehr Einnahmen gerechnet - doch die LKW-Maut bringt weniger Geld ein als gedacht. Der Großteil der Einnahmen fließt ins Autobahnnetz.
Mit der Lkw-Maut sind im 2012 4,36 Milliarden Euro eingenommen worden. Das sind laut Tätigkeitsbericht der Verkehrsinfrastruktur-Finanzierungsgesellschaft 248 Millionen Euro weniger als erwartet.
Um Mehreinnahmen für den Verkehrshaushalt zu erzielen, war im August 2012 die Lkw-Maut auf Bundesstraßen mit vier und mehr Spuren ausgeweitet worden. Die Kalkulation erwies sich nun als falsch.
Das meiste Geld fließt in das Autobahnnetz
Der Großteil der Einnahmen soll nun vor allem in den Ausbau und die Pflege des Bundesfernstraßennetztes fließen. 2,7 Milliarden Euro werden für Autobahnen bereitgestellt, 780 Millionen werden in Bundesstraßen investiert. Von den Bundesländern erhält Bayern den größten Anteil, gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Hessen.
Eingeführt wurde die Lkw-Maut 2005 zunächst auf Autobahnen. Zwei Jahre später wurde die Gebühr dann auch auf Bundesstraßen fällig. Der neue Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will im Jahr 2015 auch eine Pkw-Maut einführen. Gedacht sei eine Vignette von 100 Euro. Deutsche Autofahrer sollen allerdings die Kosten erstattet bekommen. Sowohl die Opposition als auch die EU-Kommission zweifeln am Konzept. Und auch der Koalitionspartner SPD sieht die Pläne skeptisch und zweifelt, ob die Bedingungen der schwarz-roten Koalitionsvereinbarung zu erfüllen sind.
300 Kontrollbrücken sind fest über Autobahnen installiert, um Mautsünder zu überführen. Deren computergestützte Kamerasysteme erfassen und analysieren Bilder aller durchfahrenden Autos samt Nummernschild. Nach Angaben des
Betreibers Toll Collect erkennt die Software an den Umrissen eines Fahrzeugs, ob es sich um einen potenziell mautpflichtigen Lkw handelt oder nicht.
Wenn nicht, werden die Daten in der Brücke sofort gelöscht, ohne dass Kennzeichen ausgelesen oder anderswohin übertragen werden. Dies entspricht den Vorgaben, die im Autobahnmautgesetz zur Speicherung und Verwendung der Kontrolldaten festgeschrieben sind. Diese dürfen nur zweckgebunden zur Abwicklung der Maut verwendet werden, eine Weitergabe in anderen Zusammenhängen wird eindeutig ausgeschlossen.