Hintergrund Zentrale Punkte des Mittelstandsentlastungsgesetzes
Die Bundesregierung will den Mittelstand von weiteren bürokratischen Pflichten entlasten. Ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen, die für kleine und mittlere Betriebe jährlich eine Kostenersparnis von insgesamt rund 60 Millionen Euro bringen soll:
Existenzgründer: Rund 7100 Existenzgründer werden in den ersten drei Jahren von statistischen Meldepflichten befreit. Kostenersparnis: 1,2 Millionen Euro.
Konjunkturstatistik: Für 33.000 kleinere Dienstleistungsbetriebe entfällt die vierteljährliche Befragung. Kostenersparnis: 3,5 Millionen Euro.
Gewerberegister: Das Auskunftsverfahren wird vereinfacht oder automatisiert. Hunderttausende Anträge entfallen. Kostenersparnis: 42 Millionen Euro.
Buchführungspflicht: Künftig müssen bis zu 250.000 weniger Steuerpflichtige eine Steuerbilanz erstellen und können stattdessen eine Einnahme-Überschuss-Rechnung aufstellen.
Vorausbescheinigung: Jährlich 800.000 Vorausbescheinigungen der Arbeitgeber für die Rentenversicherung werden durch eine Sondermeldung bei der Sozialversicherung ersetzt. Kostenersparnis: 8 Millionen Euro.
Reisegewerbekarte: Die Pflicht wird eingeschränkt. In einigen tausend Fällen benötigen reisende Händler und Schausteller gar keine Karte mehr, die bislang regelmäßig etwa 350 Euro an Gebühren kostet.