Ausbau des Hamburger Airbus-Werks EU-Verfahren wegen Mühlenberger Lochs
Das Mühlenberger Loch war eines der letzten Süßwasser-Wattgebiete Deutschlands. Im Jahr 2000 wurde es zugeschüttet, damit Airbus sein Hamburger Werk erweitern konnte. Die EU forderte damals, Naturersatz zu schaffen. Dies ist nicht geschehen. Jetzt hat die EU ein Strafverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
Die EU-Kommission hat wegen Umweltproblemen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Hamburger Airbus-Werks ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die Brüsseler Behörde habe entsprechende Schritte am 12. Dezember beschlossen, so eine Expertin. Sie bestätigte damit grundsätzlich einen entsprechenden Medienbericht. Ein Mahnschreiben an die Bundesregierung als erster Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens sei drei Tage später versandt worden.
Keinen Ersatz für das "Mühlenberger Loch"
Nach Angaben der "Bild"-Zeitung moniert die Kommission, dass Bundesregierung und Hamburger Senat noch keinen Naturersatz für die Teilzuschüttung des "Mühlenberger Lochs" in der Elbe geschaffen haben. In dem Schreiben an Außenminister Frank-Walter Steinmeier, das der Zeitung vorliegt, forderte der griechische EU-Umweltkommissar Stavros Dimas die Bundesregierung zu einer Stellungnahme auf. Der Bundesrepublik drohten wegen Verletzung verschiedener EU-Richtlinien nach Meinung von Fachleuten Vertragsstrafen in Millionenhöhe, schreibt die Zeitung weiter.
Die Europäische Kommission hatte im Jahr 2000 die Teilzuschüttung des Mühlenberger Lochs für die Erweiterung des Airbus-Werks in Finkenwerder aus übergeordneten Gründen genehmigt, obwohl dort eines der letzten deutschen Süßwasserwatten war. Im Gegenzug hatten sich Hamburg und die Bundesregierung verpflichtet, Naturersatzflächen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu schaffen.
Erste Pläne gescheitert
Die Pläne in der Haseldorfer Marsch (Schleswig-Holstein) stoppte das Verwaltungsgericht Schleswig 2001 vorläufig. Im September 2006 erklärte es sie per Urteil für rechtswidrig. Ausgleichsflächen auf der Elbinsel Hahnöfersand (Niedersachsen) haben nach Feststellung der EU-Kommission die Erwartungen nicht erfüllt, so die Zeitung.
In seinem Schreiben an Steinmeier weist Dimas außerdem darauf hin, dass die Kommission nach neuer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Teilzuschüttung des Mühlenberger Lochs heute nicht mehr genehmigen würde. Die Kommission werde die 2000 erteilte Genehmigung jedoch nicht nachträglich aufheben.