Sammelklage auf Deutsch Gemeinsam gegen die Großen
In den USA fordern VW-Kunden in der Abgasaffäre mit Sammelklagen Geld zurück. In Deutschland geht das noch nicht. Mit der Musterfeststellungsklage soll sich das ändern. Der Gesetzentwurf liegt dem Kabinett vor, das ihn bald beschließen will.
Was plant die Bundesregierung?
Sie will eine Musterfeststellungsklage einführen. Sind - wie etwa beim Diesel-Skandal - viele Verbraucher betroffen, sollen Klagen künftig einfacher möglich sein. Damit nicht jeder einzeln Schadensersatz einklagen muss, sollen Verbraucherverbände die Klage für eine Vielzahl von Betroffenen übernehmen können. Strittige Fragen könnten damit in einem Musterprozess grundsätzlich geklärt werden. Bindend soll das Urteil für diejenigen Verbraucher sein, die sich an dem Verfahren beteiligt haben.
Unter welchen Voraussetzungen soll eine solche Musterfeststellungsklage möglich sein?
Nach dem Gesetzentwurf müssen für die Einleitung eines Verfahrens mindestens zehn Verbraucher mitmachen und sich anschließend innerhalb von zwei Monaten insgesamt 50 in einem Register anmelden.
Warum gibt es das nicht längst?
Sammelklagen mit hohen Schadensersatzforderungen, wie sie in den USA üblich sind, sind für viele ein Schreckgespenst. Aus der Wirtschaft kamen Bedenken, dass nun auch in Deutschland große Kanzleien oder extra gegründete Vereine aus dem neuen Instrument ein Geschäftsmodell entwickeln könnten. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks sprach gar von einer Klageindustrie mit "Erpressungspotenzial".
Diskutiert wurde zwischen den Koalitionspartnern deshalb bis zuletzt, wer die neue Klagebefugnis bekommen soll. Um eine ausufernde Klageindustrie zu vermeiden, sollen dies nur "qualifizierte Einrichtungen" sein, die vorher festgelegt worden sind. Über die Details ist man sich nun wohl einig. Heute will das Kabinett den Entwurf beschließen.
Das Kabinett will den Gesetzentwurf nach längerer Diskussion nun beschließen.
Warum muss es jetzt schnell gehen?
Die Zeit drängt, weil Betroffene des Skandals um die Abgasmanipulationen bei VW-Diesel-Fahrzeugen nur noch bis Jahresende klagen können. Danach ist die Verjährungsfrist abgelaufen. Deshalb soll das neue Gesetz spätestens zum 1. November in Kraft treten.
Gibt es ähnliche Instrumente nicht auch heute schon?
Ja, in bestimmten Fällen können Verbände bereits Unterlassungsklagen anstrengen, um Verbraucherrechte durchzusetzen. Dabei kann es etwa um unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Praktiken gehen, die gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen. Dieses Klagerecht haben vor allem Mietervereine und die Verbraucherzentralen, aber etwa auch der ADAC und Anlegerschutzvereine. Außerdem gibt es bereits im Aktienrecht ein Musterverfahren für Kapitalanleger.
Bislang können Verbände in einigen Fällen mit Unterlassungsklagen Verbraucherrechte durchsetzen.
Was plant die Europäische Union?
Die EU-Kommission will Verbandsklagen für Verbraucherrechte in allen EU-Staaten einführen. Dadurch sollen auch grenzüberschreitende Klagen vereinfacht werden. Wie Berlin will auch Brüssel nur bestimmten Verbraucherorganisationen ein Klagerecht einräumen: So sollen diese nicht profitorientiert arbeiten und ihre Finanzierung offenlegen müssen. Die EU-Kommission hatte ihre Vorschläge Anfang April vorgelegt. Nun müssen das Europaparlament und die Mitgliedstaaten darüber entscheiden.