Bundestag stärkt Oppositionsrechte 120 Stimmen reichen
Die Opposition im Bundestag kann künftig die Arbeit der Großen Koalition leichter kontrollieren. Das Parlament verabschiedete eine Neuregelung der Minderheitenrechte. Um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, reichen nun bereits 120 Stimmen.
Nach monatelanger Debatte hat der Bundestag die Rechte der parlamentarischen Opposition gestärkt. Die Hürden für verschiedene Kontrollrechte sinken, sodass die derzeitigen Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam die notwendigen Stimmenzahl erreichen können. Allerdings wird die Neuregelung nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern nur in der Geschäftsordnung des Bundestages verankert. Aus diesem Grund enthielt sich die Linkspartei bei der Abstimmung über die Änderungen, die nur für die laufende Wahlperiode gelten. Die Grünen stimmten gemeinsam mit den Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD für die Festschreibung der Oppositionsrechte in der Geschäftsordnung.
Hürden gesenkt
Die Linkspartei und die Grünen verfügen derzeit im Bundestag gemeinsam über 127 Sitze. Die Große Koalition stellt dagegen 504 Abgeordnete. Weil für verschiedene Kontrollmöglichkeiten ein Viertel der 631 Abgeordnetenstimmen notwendig wäre - also mindestens 158 - konnten die Oppositionsfraktionen bislang unter anderem keinen Untersuchungsausschuss gegen den Willen von Union und SPD einsetzen. Die nun gefundene Regelung sieht vor, dass es genügt, wenn mindestens 120 Abgeordnete einen Untersuchungsausschuss einsetzen wollen.
Die neue Hürde von 120 Stimmen gilt auch in anderen Bereichen. Wenn so viele Parlamentarierer dies verlangen, muss eine Sondersitzung des Bundestages einberufen werden oder eine Enquete-Kommission eingesetzt werden. In den Ausschüssen können die Oppositionsfraktionen unter anderem eine öffentliche Anhörung zu einem Thema erzwingen.
Linkspartei unzufrieden
Während die Grünen von einer "massiven Verbesserung" sprachen, beklagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Petra Sitte, die Absenkung der Quoren müsse gesetzlich geregelt werden. Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann verteidigte hingegen den Kompromiss. In der Koalition habe es keine Bereitschaft zu Gesetzesänderungen gegeben.