Bombe am Bonner Hauptbahnhof Lebenslang für islamistischen Terroristen
Im Terrorprozess um eine Bombe am Bonner Hauptbahnhof im Dezember 2012 ist der Hauptangeklagte Marco G. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Drei weitere islamistische Terroristen erhielten lange Haftstrafen.
Im Islamistenprozess um den gescheiterten Bombenanschlag am Bonner Hauptbahnhof hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Angeklagten Marco G. wegen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt. Der aus Oldenburg stammende Konvertit soll im Dezember 2012 auf dem Bonner Bahnhof eine Sporttasche mit einer Rohrbombe abgestellt haben, die jedoch nicht explodierte.
Spurensuche am Bonner Hauptbahnhof nach dem Bombenfund im Jahr 2012.
Verabredung zum Mord
In dem Mammutverfahren gegen insgesamt vier mutmaßliche Islamisten erhielten zwei weitere Beschuldigte Haftstrafen von jeweils zwölf Jahren und der vierte Angeklagte eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren. Sie hatten nach Überzeugung der Anklage ein Mordkomplott gegen einen Politiker der rechten Partei Pro NRW geschmiedet. Das Urteil lautete in diesem Zusammenhang nun auf Verabredung zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Das kurz vor der Tatausführung im März 2013 vereitelte Attentat auf den Pro NRW-Funktionär soll der Anklage zufolge ein Racheakt nach islamfeindlichen Provokationen von Pro NRW im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf 2012 gewesen sein. Damals hatten Mitglieder von Pro NRW wiederholt Bilder des Propheten Mohammed vor Moscheen gezeigt.