Baden-Württemberg Unrichtige Maskenatteste: Zwei Jahre auf Bewährung für Weinheimer Ärztin
Das Landgericht Mannheim hat eine Weinheimer Ärztin zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Sie hatte weit über 4.000 unrichtige Masken-Atteste ausgestellt.
Im Berufungsprozess am Landgericht Mannheim ist eine Ärztin aus Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatte während der Corona-Pandemie weit über 4.000 unrichtige Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt. Sie muss außerdem eine Geldauflage von 18.000 Euro in Raten an einen Mannheimer Bezirksverein bezahlen. Ein Berufsverbot, das das Amtsgericht Weinheim im ersten Prozess verhängt hatte, wurde jetzt aufgehoben.
Rund 4.800 Maskenatteste ausgestellt
Zur Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter, die Ärztin habe sich in knapp 4.800 Fällen der "Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar gemacht". Sie habe den verhängten Maßnahmen während der Corona-Pandemie kritisch gegenüber gestanden - vor allem dem Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Bereich.
Die Ärztin habe die Masken für ungeeignet gehalten, COVID-19-Ansteckungen zu verhindern. Sie ging sogar davon aus, dass die Masken gesundheitsschädlich sind. Die Frau hatte sich in der Vergangenheit öffentlich als Masken-Gegnerin positioniert und war auch bei Veranstaltungen als Rednerin aufgetreten.
Wegen ihrer generellen Ablehnung habe sie jedem, der wollte, eine Bescheinigung über die Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt. Dabei sei es ihr völlig egal gewesen, ob diese Menschen tatsächlich zur kleinen Gruppe von Ausnahmefällen gehörten, die nicht dazu verpflichtet waren, Masken zu tragen, so der Richter in der Urteilsbegründung.
Soziale Medien führten Masken-Gegner zu Weinheimer Ärztin
Dass die Ärztin so verfuhr, hatte sich über die sozialen Medien verbreitet. Deshalb seien Hunderte von Menschen auf sie zugegangen, um von der Maskenpflicht befreit zu werden. Dass sie dabei ein Krankheitsbild hätte angeben müssen, sei der Angeklagten egal gewesen, so das Gericht weiter.
Es habe in mehr als 4.000 Fällen keinerlei Untersuchung gegeben, um zu klären, ob die Personen tatsächlich unter Schwindel oder ähnlichem gelitten hätten. Die Atteste seien innerhalb weniger Stunden ausgestellt worden.
Listen der Atteste, E-Mails und Patientenakten als Beweise
Die Zahl von knapp 4.800 Attesten sei nicht hochgerechnet oder geschätzt worden. Die Polizei hatte laut Gericht eine genaue Liste erstellt anhand von Abrechnungen und Kontoauszügen mit Verwendungszweck. Die Weinheimer Ärztin habe für das Ausstellen eines Attestes zur Befreiung von der Maskenpflicht erst fünf Euro und später sieben Euro Entgelt erhoben. Die Strafkammer habe keine Zweifel, dass die Bescheinigungen in dieser Anzahl ausgestellt wurden. Dass keine Untersuchungen stattgefunden hätten, gehe aus E-Mails und Patientenakten hervor.
Die Ärztin hatte auch im ersten Prozess am Amtsgericht Weinheim bereits zugegeben, die Atteste ausgestellt zu haben. Sie war zu einem dreijährigen Berufsverbot und einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten daraufhin Berufung eingelegt.
Gericht hebt Berufsverbot gegen Weinheimer Ärztin auf
Das Mannheimer Landgericht hob das Berufsverbot gegen die Weinheimer Ärztin im Berufungsverfahren nun auf. Es sei nicht verhältnismäßig, sagte der Richter. Die Staatskasse muss die Ärztin für ein mehrwöchiges vorläufige Berufsverbot Anfang 2023 finanziell entschädigen.
Der Richter sagte, das Rechtsmittel der Revision sei möglich. Diese muss innerhalb einer Woche beim Landgericht Mannheim eingelegt werden. Ob die Ärztin das tun wird, will sie nach eigenen Angaben noch mit ihren Anwälten besprechen.
Sendung am Di., 20.2.2024 14:00 Uhr, SWR4 am Nachmittag, SWR4