Verlust von Sonderrechten Schröder klagt auf Rückgabe seines Büros
Altkanzler Schröder will sein Berliner Büro zurück: Der SPD-Politiker klagt gegen den Beschluss des Bundestags, ihm die Mittel dafür und für Mitarbeiter zu streichen. Im Mai waren ihm seine Sonderrechte entzogen worden.
Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat beim Berliner Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Der 78-Jährige verlangt, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird. Das bestätigte sein Hannoveraner Rechtsanwalt Michael Nagel dem NDR.
Der Beschluss des Bundestags-Haushaltsausschusses, Schröder die Mittel für die Ausstattung seines Büros im Bundestag zu streichen und das Büro auf ruhend zu stellen, sei rechtswidrig, heißt es in einer Erklärung der Anwaltskanzlei. Es werde "behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sog. 'nachwirkenden Dienstpflichten' nicht mehr wahr". Es werde "aber nicht festgelegt, was 'nachwirkende Dienstpflichten' überhaupt sind, wie ihre Wahr- bzw. Nichtwahrnehmung zu ermitteln ist und welches Procedere es im Übrigen dabei einzuhalten gilt".
Russland-Kontakte nicht Grund für Urteil
Der Altkanzler steht wegen seines Engagements für russische Energiefirmen und seine Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik. Der Haushaltsausschuss hatte die teilweise Streichung von Schröders Privilegien aber ausdrücklich nicht mit dessen Arbeit für die Energiefirmen oder seiner Haltung zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine begründet. Vielmehr solle die "Ausstattung ehemaliger Kanzler nach den fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt erfolgen", heißt es in der Regelung.
Offenbar konnten die Parlamentarier diese bei Schröder nicht erkennen. Sie erließen eine pauschale Regelung, die auch künftige Kanzler treffen könnte: Altkanzler, die keine Verpflichtungen aus ihrem Amt mehr wahrnehmen, sollten auch kein Büro mehr bekommen.
FDP verteidigt Entzug von Sonderrechten
Die FDP im Bundestag hat die Bundestagsentscheidung verteidigt. "Der Haushaltsausschuss hat Gerhard Schröder völlig zu Recht Leistungen für Büro und Mitarbeiter-Stellen entzogen", erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae. Die Amtsausstattung sei dafür gedacht, dass Bundeskanzler auch nach ihrer Amtszeit Aufgaben für das Land wahrnehmen könnten. "Bei Herrn Schröder ist das genaue Gegenteil der Fall, er agiert klar gegen die Interessen Deutschlands", betonte Thomae.
CSU: Schröder hat "jedes Gespür für Anstand verloren"
"Gerhard Schröder hat jedes Gespür für Anstand verloren", schrieb CSU-Generalsekretär Martin Huber auf Twitter. "Als Putin-Lobbyist vertritt er definitiv keine deutschen Interessen. Dafür will er Sonderrechte auf Kosten des Steuerzahlers? Dreist!"
400.000 Euro für Büro und Personal
Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Sein Ruhegehalt in Höhe von 8300 Euro erhält Schröder auch nach dem Beschluss ebenso weiter wie den Personenschutz. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Entscheidung im Mai als folgerichtig begrüßt. Im Umfeld des Beschlusses hatte sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit für Sanktionen gegen Schröder ausgesprochen.
SPD-Verbände wollen Parteiausschluss Schröders
Erst am Montag hatte die Schiedskommission der SPD in Schröders Heimatstadt Hannover einen Parteiausschluss des Altkanzlers abgelehnt. Gegen die Entscheidung streben jedoch mehrere SPD-Verbände eine Berufung an. Der Beschluss sei auf einhelliges Unverständnis gestoßen, sagte der Vorsitzende des württembergischen SPD-Ortsvereins Leutenbach, Pierre Orthen.
Vor allem Schröders Mitarbeit für russische Staatsunternehmen wie das Mineralölunternehmen Rosneft und seine mangelnde Distanzierung vom russischen Angriff auf die Ukraine würden von vielen SPD-Verbänden nach wie vor als parteischädigend bewertet. Schröder gilt zudem als enger Freund von Russlands Präsident Wladimir Putin.