Rechtsexperte zu Snowden-Beschluss "Inhaltliche Fragen weiter ungeklärt"
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage von Linkspartei und Grünen zur Snowden-Vernehmung abgewiesen. Mit dem Beschluss bleibt eine gerichtliche Klärung der inhaltlichen Fragen aber aus.
Wichtig an dem heutigen Beschluss ist: Das Verfassungsgericht hat keine inhaltliche Aussage darüber getroffen, ob eine Zeugenvernehmung Snowdens in Deutschland aus rechtlichen Gründen zwingend ist oder nicht. Die Anträge wurden aus zwei formalen Gründen abgelehnt.
Erster Angriffspunkt der Anträge waren Schreiben vom 2. Mai und 2. Juni 2014, nach denen laut Bundesregierung rechtliche Gründe gegen eine Vernehmung Snowdens in Deutschland sprechen. Diese seien aber, so das Verfassungsgericht, "erkennbar lediglich als erste, nur in allgemeiner Form abgefasste Äußerung ohne Festlegung auf eine bestimmte Bewertung des bisher bekannten Sachverhalts gemeint". Das heißt rechtlich: Es gibt aus Sicht der Richter noch keinen richtigen "Angriffspunkt", gegen den man in Karlsruhe klagen könnte. Deshalb ist der Antrag nicht zulässig.
Zweiter Angriffspunkt: Die Ausschussminderheit hatte auch gegen die Weigerung der Ausschussmehrheit geklagt, Snowden in Deutschland zu befragen. Das sei aber eine reine Verfahrensfrage innerhalb des Untersuchungsausschusses. Dafür sei nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zuständig, so der heutige Beschluss.
Insgesamt heißt das: Eine gerichtliche Klärung der inhaltlichen Fragen steht noch aus.