Entscheidung der Bundesregierung Sozialhilfe für EU-Ausländer erst deutlich später
Bisher haben EU-Ausländer in Deutschland nach einem halben Jahr das Recht auf Sozialhilfe. Doch damit soll nun Schluss sein, hat die Bundesregierung beschlossen: Erst nach fünf Jahren soll das Geld künftig gezahlt werden. Aber auch Gutverdienern soll es ans Portemonnaie gehen.
Wer aus einem anderen EU-Land nach Deutschland zieht und keine Arbeit annimmt, soll künftig erst nach fünf Jahren Sozialhilfe bekommen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles billigte das Bundeskabinett nun. Sollte das Gesetz in Kraft treten, würden EU-Ausländer, die in Deutschland nicht arbeiten oder nie gearbeitet haben, weitgehend von Sozialhilfeleistungen ausgeschlossen.
Bisher steht den Zuwanderern ohne Arbeit nach einem halben Jahr Aufenthalt in Deutschland Sozialhilfe zu. Dafür müssen die Kommunen und Landkreise aufkommen. Städte und Gemeinden drängten daher auf eine gesetzliche Neuregelung. Nahles hatte den Gesetzentwurf im April vorgelegt. Nach monatelangen Verhandlungen mit dem Innenministerium erhielt sie aber erst beim Treffen der Koalitionsspitzen in der vergangenen Woche grünes Licht.
Nothilfe von nur noch vier Wochen
Mit der gesetzlichen Neuregelung reagiert die Bundesregierung auf Urteile des Bundessozialgerichts. Die obersten Sozialrichter hatten entschieden, dass nach aktueller Gesetzlage EU-Bürger zwar keine Hartz-IV-Leistungen beanspruchen können, wenn sie allein zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, dann aber keine Arbeit finden. Es stehe ihnen nach sechs Monaten aber Sozialhilfe zu. Durch das neue Gesetz sollen sie nur noch eine Nothilfe für maximal vier Wochen erhalten.
Höhere Sozialbeiträge für Gutverdiener
Das Kabinett beschäftigte sich aber nicht nur mit der Sozialhilfe für EU-Ausländer, sondern auch mit den Sozialabgaben für Gutverdiener. Diese müssen sich im kommenden Jahr auf steigende Sozialabgaben einstellen. Der Grund: Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung soll im Westen von 6200 auf 6350 Euro Brutto-Monatseinkommen, im Osten von 5400 auf 5700 Euro steigen. Ein entsprechender Vorschlag wurde vom Kabinett gebilligt, wie aus Regierungskreisen verlautete.
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welchem Einkommen Sozialbeiträge erhoben werden - alles, was darüber liegt, ist also beitragsfrei. Beispiel: Wenn jemand 10.000 Euro im Monat verdient, muss er nach aktueller Bemessungsgrenze nur Rentenbeiträge auf 6200 Euro bezahlen - die restlichen 3800 Euro sind beitragsfrei.
Was passiert bei geringeren Einkommen?
Auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung soll es einen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4237,50 auf 4350 Euro Monatseinkommen geben. Hier gilt für ganz Deutschland ein einheitlicher Wert. Die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung soll den Angaben zufolge von 4687,50 auf 4800 Euro steigen. Wer mehr verdient, kann sich statt in einer gesetzlichen Kasse privat versichern.
Zugrunde gelegt wurde in der Verordnung für Deutschland insgesamt ein Einkommensanstieg im Jahr 2015 um 2,65 Prozent, für den Westen von 2,46 Prozent und für Ostdeutschland von 3,91 Prozent. Für alle, deren Einkommen unter den jeweiligen Grenzwerten liegt, ändert sich durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen nichts. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.