Bundestags-Entwurf zu Sterbehilfe Suizid soll kein Geschäft sein
Es gibt Organisationen, die Menschen geschäftsmäßig beim Suizid helfen. Damit möchte eine parteiübergreifende Gruppe von Parlamentariern nun Schluss machen. Sie legte einen Gesetzentwurf vor, der das Geschäft mit der Sterbehilfe unter Strafe stellen soll.
Im Bundestag werden die Pläne zum Umgang mit den umstrittenen Sterbehilfe-Organisationen konkret. Eine erste fraktionsübergreifende Parlamentariergruppe hat nun einen Gesetzentwurf vorgestellt. Demnach soll die Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich weiter erlaubt bleiben, aber geahndet werden können, wenn sie - etwa von einem Verein - geschäftsmäßig betrieben wird.
In Deutschland nähmen Fälle zu, in denen Vereine oder einschlägig bekannte Einzelpersonen die Beihilfe zum Suizid regelmäßig anbieten, erklärte die Initiatoren-Gruppe aus zehn Abgeordneten von Union, SPD, Grünen und Linkspartei. "Dadurch droht eine gesellschaftliche Normalisierung, ein Gewöhnungseffekt an solche geschäftsmäßigen Formen des assistierten Suizids einzutreten."
Angehörige sollen vor Strafverfolgung geschützt werden
Konkret sprechen sich die Parlamentarier in ihrem Antrag für einen neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch aus. In Paragraf 217 soll es künftig heißen: "Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Die Arbeit von Organisationen wie der des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch wäre damit nicht mehr möglich. Sein Verein begleitet regelmäßig Menschen in den Tod, die sich selbst das Leben nehmen wollen. Die in der Satzung ausgewiesenen Mitgliedsbeiträge betragen einmalig bis zu 7000 Euro.
Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass Angehörige vor einer Strafverfolgung geschützt werden sollen, wenn sie an der dann strafbaren Form der Suizid-Beihilfe beteiligen - etwa, indem sie den Sterbewilligen dorthin fahren. "Wer die Schärfe des Strafrechts nutzt, tut gut daran, nicht in Familien hineinzuregieren", sagte der CSU-Politiker Michael Frieser, der den Entwurf mitträgt.
Eine ausdrückliche Regelung für Ärzte ist in dem Entwurf nicht enthalten. Mitinitiatorin und SPD-Abgeordnete Kerstin Griese stellte jedoch klar, dass auch sie nach dieser Regelung in Konflikt mit dem Strafrecht geraten, wenn sie die Suizidbeihilfe geschäftsmäßig verfolgten. Ethische Einzelfallentscheidungen sollten aber nicht sanktioniert werden. Auch palliative Behandlungen - durch die Schmerzen gelindert werden, gegebenenfalls aber auch das Leben verkürzt wird - sollen künftig erlaubt bleiben.
Vier Positionen stehen im Bundestag zur Debatte
Die Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland - wie der Suizid selbst - nicht verboten. Das nutzen Sterbehilfeorganisationen. Im Bundestag wird derzeit um den Umgang mit der organisierten Form des assistierten Suizids gerungen. Bislang gibt es vier Positionen:
Neben dem nun vorgestellten Entwurf stehen Pläne einer Gruppe um Renate Künast (Grüne), die die Arbeit von Sterbehilfeorganisationen erlauben und die Bedingungen dafür ausdrücklich regeln will. Zudem gibt es eine Gruppe um die Abgeordneten Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD), die Ärzten die Beihilfe zum Suizid ausdrücklich gestatten will. "Ich halte den nun vorgelegten Entwurf deshalb für problematisch, weil er die Ärzteschaft potenziell mit dem Strafrecht und mit Ermittlungsverfahren bedroht, auch wenn sie angeblich nicht gemeint sind", sagte Hintze in der tagesschau. "Und das zerstört das intime Verhältnis zwischen Arzt und Patient in einer unerträglichen Sterbesituation."
Eine vierte Position zum Thema formulierte kürzlich der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg: Er will jede Beihilfe zum Suizid mit bis zu fünf Jahren Haft ahnden.
Zwischen diesen Positionen sei der Entwurf der Parlamentarier für ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe ein "Weg der Mitte", sagte der CDU-Politiker Michael Brand. Er rechnet mit einer großen Unterstützerzahl im Bundestag. Nach seinen Angaben steht auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hinter dem Papier.