Ein Mann hält ein Handy in seinen Händen.

Umfrage zur Ortung Ich weiß, wo du bist

Stand: 30.05.2024 16:23 Uhr

Genau wissen, wo der Partner oder das Kind gerade ist - viele können sich laut einer Umfrage vorstellen, dafür Tracking-Systeme zu nutzen. In der Praxis machen es die meisten aber (noch) nicht.

In Deutschland nutzen derzeit offenbar nur wenig Menschen Technik für die Ortung von etwa Kindern oder dem eigenen Partner. Bei einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom gaben sechs Prozent an, schon einmal eine Trackinganwendung eingesetzt zu haben, um Kinder zu orten. Weitere 24 Prozent können sich das demnach vorstellen.

Den eigenen Partner oder die Partnerin zu orten, das machen laut der Umfrage sieben Prozent in Deutschland. 23 Prozent können sich das vorstellen.

Sinnvoll für die eigene Sicherheit

Auch wenn es um die eigene Sicherheit geht, stehen viele Menschen dem Einsatz von Trackingapps oder ähnlichen Anwendungen offen gegenüber. Jeder Zehnte nutzte Ortungsgeräte bereits zur eigenen Absicherung, zum Beispiel im Urlaub in abgelegenen Regionen. Weitere 46 Prozent halten dies für vorstellbar.

Hinweise zur Methodik
Durchgeführt hat die Umfrage Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Dazu wurden 1.005 Personen ab 16 Jahren in Deutschland telefonisch befragt. Die Befragung fand zwischen dem 22.1. und 18.2.2024 statt. Die Umfrage ist nach Angaben von Bitkom repräsentativ.

Für die Ortung hilfsbedürftiger Menschen, zum Beispiel körperlich oder geistig eingeschränkter Menschen wie Alzheimer- oder Demenzkranken, spielt Tracking kaum eine Rolle. Nur ein Prozent der Befragten setzte solche Anwendungen in diesen Fällen bereits ein. Mit 46 Prozent kann sich knapp die Hälfte aber vorstellen, Trackingdienste dafür zu nutzen.

Tracking nur mit Zustimmung

Der Digitalverband Bitkom stellt klar, dass Tracking nur dann erlaubt ist, wenn es das Einverständnis oder Absprachen gibt. Rechtlich geregelt ist das in Paragraf 13 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz.

Bei Kindern gibt es aber die Ausnahme, wie der Bayerische Rundfunk berichtet hat. Bei Minderjährigen gilt die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Außerdem sind in der Regel die Eltern Eigentümer des Smartphones, tracken also "ihr eigenes" Gerät. Rechtlich gesehen benötigen sie also keine Zustimmung der Kinder. Dennoch empfehlen Erziehungswissenschaftler Eltern, ihre Kinder darüber zu informieren, dass sie sie tracken.

Ortung auch beim Notruf

Neu ist der Einsatz der Ortungstechnik nicht. Wer in Deutschland mit dem Mobiltelefon den Notruf 112 für Rettungsdienst und Feuerwehr wählt, wird von der jeweiligen erreichten Leitstelle automatisch geortet. Dahinter steckt die Technik "Advanced Mobile Location" (AML). Dabei schickt das Gerät automatisch regelmäßig die Standortdaten, auch wenn die Ortungsdienste vorher deaktiviert wurden. Für den Polizeinotruf 110 gibt es diese Technik bisher noch nicht flächendeckend.