Urteil des BGH Umwelthilfe darf weiter abmahnen
Die Deutsche Umwelthilfe darf weiter als Verbraucherschutzverband abmahnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Eine Erklärung zum Urteil und den Hintergründen.
Wie hat der Bundesgerichtshof entschieden?
Die Karlsruher Richter halten das Vorgehen der Deutschen Umwelthilfe nicht für rechtsmissbräuchlich. Der abgemahnte Autohändler Dietrich Kloz, der den Fall vor den Bundesgerichtshof gebracht hatte, verlor damit. Er hatte auf seiner Internetseite nicht ordnungsgemäß über Spritverbrauch und CO2-Ausstoß eines Neufahrzeugs informiert. Er war deshalb von der Umwelthilfe abgemahnt worden - genauso wie viele andere Autohäuser.
Den Fehler gab Kloz zu, die Unterlassungserklärung unterschrieb er nicht. Denn damit hätte er sich verpflichtet, für jeden erneuten Verstoß 10.000 Euro Strafe zu zahlen. Kloz aber störte sich ganz grundsätzlich am Vorgehen der Umwelthilfe.
Warum hält der BGH die Abmahnungen nicht für rechtsmissbräuchlich?
Aus Sicht der Richter wäre das Vorgehen des Vereins rechtsmissbräuchlich, wenn die Umwelthilfe den Verbraucherschutz nur vorgeschoben hätte, um abmahnen zu können. Das heißt, wenn es der Umwelthilfe eigentlich darum gehen würde, Geld für andere Projekte einzunehmen, die nichts mit Verbraucherschutz zu tun haben. Dafür sah der Bundesgerichtshof aber keine Anhaltspunkte.
Allein die Tatsache, dass die Umwelthilfe viel abmahne und damit auch Überschüsse erziele, begründe noch keinen Rechtsmissbrauch. Wenn Autohäuser häufig gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten verstoßen, dann müsse eben auch häufig abgemahnt und im Zweifel geklagt werden, so die Richter. Andernfalls müsste die Umwelthilfe ihre Marktüberwachung - also die Abmahnungen - einstellen, sobald sie ihre Kosten gedeckt habe.
Was hatte der Autohändler der Umwelthilfe vorgeworfen?
Aus Sicht von Kloz mahnt der Verein Autohäuser nicht ab, um Verbraucher zu schützen und für einen fairen Wettbewerb zu sorgen, sondern um mit Abmahngebühren und Vertragsstrafen Geld zu machen. "Das entspricht nicht der Aufgabe eines gemeinnützigen Vereins, nach Fehlern zu suchen und aus diesen Fehlern Kapital zu schlagen", sagte Kloz vor der Urteilsverkündung. Er warf der Umwelthilfe vor, das Geld für andere Zwecke als den Verbraucherschutz zu nutzen - etwa für ihre politische Kampagne für Diesel-Fahrverbote.
Was sagt die Deutsche Umwelthilfe zu den Vorwürfen?
Der Verein hält dagegen: Mit dem Geld aus den Abmahnungen finanziere man nur weitere Kontrollen etwa in Autohäusern und die Beratung von Verbrauchern. Das Geld für politische Kampagnen komme aus anderen Töpfen. "Die Deutsche Umwelthilfe finanziert ihre inhaltlichen Kampagnen über Spenden, Fördermitgliedschaften oder eben auch Zuschüsse, die wir von Bund, von Ländern, von der EU-Kommission oder internationalen Stiftungen bekommen", sagte Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch nach der Verhandlung des Bundesgerichtshofs im April.
Warum darf die Umwelthilfe überhaupt abmahnen?
Die Deutsche Umwelthilfe ist ein eingetragener Verbraucherschutzverein. Das heißt, sie darf Wettbewerbsverstöße abmahnen und auch mithilfe von Klagen durchsetzen. Ob ein Verein die Voraussetzungen für eine solche Eintragung erfüllt, prüft das Bundesamt für Justiz. Die Umwelthilfe spricht jährlich etwa 1500 Abmahnungen aus, davon führt ein Drittel zu Gerichtsverfahren.
Wie viel Geld nimmt die Umwelthilfe mit Abmahnungen ein?
2017 hat der Verein mit der sogenannten Marktüberwachung 2,2 Millionen Euro eingenommen - das sind etwa ein Viertel seiner Gesamteinnahmen von rund 8,3 Millionen Euro. In den Jahren 2015 und 2016 waren es jeweils etwa 2,5 Millionen Euro. Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart hat in der Vorinstanz ausgerechnet, dass von diesen Einnahmen nach Abzug der Ausgaben Überschüsse von rund 400.000 Euro pro Jahr übrig bleiben.
Hatte das Urteil auch etwas mit den Diesel-Fahrverboten zu tun?
Nur indirekt. Bei den Dieselfahrverboten geht es um öffentliches Umweltrecht, das vor den Verwaltungsgerichten durchgesetzt wird. Der Autohändler hatte der Umwelthilfe allerdings vorgeworfen, Geld aus den Abmahnungen für ihren Einsatz für die Diesel-Fahrverbote zu verwenden. Die Deutsche Umwelthilfe bestritt das - sie verwende die Gelder nur für den Verbraucherschutz. Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass es in Ordnung ist, wenn die Umwelthilfe mit den Abmahnungen Überschüsse erzielt. Das Geld kann der Verein dann theoretisch für alle seine Aufgaben verwenden.
Ging es in dem Prozess auch um die Gemeinnützigkeit der Umwelthilfe?
Nein, das ist eine Frage des Steuerrechts, über die im Zweifel die Finanzgerichte entscheiden. Welche Vereinszwecke gemeinnützig sind, regelt die Abgabenordnung. Die Anerkennung als gemeinnützig hat für Vereine steuerrechtliche Vorteile. Spenden an die Organisation können etwa von der Steuer abgesetzt werden.