Hintergrund

Aufarbeitung der NSU Wer befasst sich wie mit der Zwickauer Zelle?

Stand: 07.03.2012 14:43 Uhr

Ausschüsse, Kommissionen, Ermittlungen: Auf unterschiedlichen Ebenen soll geklärt werden, wie es zu den Verbrechen der rechtsextremen Terrorzelle NSU kommen konnte. Im Blickpunkt liegen dabei die Arbeit und die möglichen Fehler der beteiligten Behörden. Doch wer untersucht was dabei?

Welche Behörde wusste was über die Zwickauer Zelle? Wie konnte diese so lange unaufgedeckt bleiben? Neben internen Ermittlungen der beteiligten Behörden wie Verfassungsschutz oder Bundeskriminalamt (BKA) stellen sich mehrere Ausschüsse und Kommissionen diese Frage. Die möglichen Fehler und Versäumnisse liegen bei allen im Fokus. Es gibt dabei jedoch Unterschiede der Befugnisse und Methoden. Ein Überblick:

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss:

Ende Januar setzte der Bundestag einen Untersuchungsausschuss ein, der Versäumnisse bei der Verfolgung der Gruppe  "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) aufarbeiten soll. Die elf Ausschussmitglieder aus den Fraktionen sollen Empfehlungen vorlegen, um die Arbeit von Verfassungsschutz und Polizei zu verbessern. Das Gremium kann bei Bedarf einen Sonderermittler einsetzen. Es kann Zeugen und Sachverständige vernehmen und weitere gerichtliche Ermittlungen anstoßen. Wenn Geheimhaltung erforderlich ist, kann die Öffentlichkeit allerdings ausgeschlossen werden. Das Verfahren und die Methoden ähneln denen von Gerichten mit ihren Vorschriften wie der Strafprozessordnung. Wegen des Föderalismus darf der Bundestag aber nur die Arbeit von Bundesbehörden überprüfen.

Eine Reproduktion aus der Ostthüringer Zeitung aus dem Jahr 1998 zeigt Fahndungsbilder von Beate Z. (v.l.), Uwe B. und Uwe M..

Wie konnten sie so lange unentdeckt bleiben? Das versuchen mehrere Gremien herauszufinden.

Bund-Länder-Kommission:

Die Einbindung der Länder geschieht durch die Bund-Länder-Kommission. Diese Kommission mit Experten soll parallel zum Bundestagsausschuss arbeiten und insbesondere Mängel an den Schnittstellen zwischen Bundes- und Landesstellen ins Visier nehmen und ein Gesamtbild erstellen. Gerade bei den Landesbehörden werden viele Versäumnisse vermutet. Der Kommission gehören vier Mitglieder an: der frühere Berliner Innensenator Erhart Körting (SPD), der ehemalige CDU-Innensenator aus Hamburg, Heino Vahldieck, der Münchner Anwalt Eckart Müller sowie und Bruno Jost, Ex-Bundesanwalt am Bundesgerichtshof.

Thüringer Landtag:

Der thüringische Landtag hat im Januar einen eigenen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der sich mit Fehlern der dortigen Sicherheits- und Justizbehörden befassen soll. Insbesondere dem Thüringer Verfassungsschutz waren im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Neonazis schwere Fehler vorgeworfen worden. Der Ausschuss soll klären, warum die rechte Zelle jahrelang unbehelligt agieren konnte.

Thüringer Schäfer-Kommission:

Parallel zum Erfurter Untersuchungsausschuss bemüht sich eine vom Erfurter Innenministerium eingesetzte Expertenkommission um den frühere Bundesrichter Gerhard Schäfer um Aufklärung. Die sogenannte Schäfer-Kommission meldete jedoch bereits Verzögerungen bei der Aufarbeitung.

Sächsischer Landtag:

Der Landtag in Dresden hat Anfang März die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses "Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen" beschlossen. Bei der Abstimmung über den von SPD, Grünen und Linkspartei beantragten Ausschuss enthielten sich CDU und FDP. Der Untersuchungsausschuss hat die Aufgabe, mögliche Versäumnisse der Behörden und der Landesregierung im Zusammenhang mit der Zwickauer Terrorzelle zu prüfen.