Behörde kritisiert laut "SZ" deutsche Regelung EU fordert leichteren Zugang zu Hartz IV
Zuwanderer aus der EU sollten laut EU-Kommission leichter die Möglichkeit bekommen, in Deutschland Hartz IV zu beziehen. Eine anderslautende Vorschrift sei mit EU-Recht nicht vereinbar, meldet die "SZ" unter Berufung auf die Brüsseler Behörde.
Die EU-Kommission ist einem Medienbericht zufolge der Ansicht, dass Zuwanderer aus der EU in Deutschland leichter Zugang zu Sozialleistungen erhalten müssen. Dies geht nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" aus einer Stellungnahme der Brüsseler Behörde zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hervor.
Darin stellt die Kommission dem Bericht zufolge eine zentrale Vorschrift im Sozialgesetzbuch über den Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen infrage. Diese sei mit europäischem Recht nicht vereinbar. Sollten die Richter am EuGH der Kommission folgen, hätten Zuwanderer künftig deutlich bessere Chancen auf Sozialleistungen, selbst dann, wenn sie keine Arbeitsstelle suchen.
Mittlerweile reagierte die EU-Kommission auf den Bericht. Sie wolle Deutschland nicht zu einer Öffnung der Sozialsysteme für arbeitslose EU-Zuwanderer drängen. Ein solcher Eindruck sei "völlig falsch", sagte eine Kommissionssprecherin.
Bislang strengere Regelung
Für zuziehende EU-Ausländer gilt derzeit generell eine dreimonatige Sperre, bevor sie Hartz IV beziehen können. Auch danach gibt es nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums keine Zahlungen, solange ein Ausländer aus einem anderen EU-Staat in Deutschland Arbeit sucht. Erst wenn er eine Arbeit gefunden hat, erhält er Anspruch auf Hilfe - etwa auf die Aufstockung eines niedrigen Lohns, der nicht zum Leben reicht.
In dem laufenden Verfahren vor dem EuGH geht es laut "SZ" um eine 24-jährige Rumänin und ihren kleinen Sohn, die seit 2010 dauerhaft in Deutschland leben. Die Frau wohnte demnach jahrelang bei ihrer Schwester in Leipzig und erhielt Kindergeld sowie einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Arbeit habe sie nicht aufgenommen, ihren Antrag auf Hartz-IV-Leistungen habe das Jobcenter abgelehnt. Als sie dagegen klagte, habe das Sozialgericht Leipzig den Fall im Juni 2013 dem EuGH zur Klärung vorgelegt.
Unbeschränkte Arbeitssuche für Südosteuropäer
Seit dem 1. Januar gilt für Bulgaren und Rumänen die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU. Das heißt, sie können auch in Deutschland unbeschränkt Arbeit suchen. Die CSU macht seit Tagen dagegen Stimmung und warnt davor, dass gering qualifizierte Migranten in die Bundesrepublik kommen, die kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätten, aber Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollten. Die Partei will Ausländern deshalb den Zugang zum deutschen Sozialsystem erschweren.
Allerdings sind die CSU-Warnungen durch Zahlen nicht zu belegen: Nach Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung waren zur Jahresmitte 2013 nur 0,6 Prozent der Hartz-IV-Bezieher Bulgaren und Rumänen.
Obwohl die Zuwanderer aus diesen Ländern im Schnitt geringer qualifiziert sind, lag die Arbeitslosenquote für beide Nationalitäten Mitte 2013 unter dem Schnitt der Gesamtbevölkerung und deutlich unter der anderer Migrantengruppen. Experten halten es daher nicht für gerechtfertigt, pauschal von "Armutszuwanderung" aus Bulgarien und Rumänien zu reden.
Die Bundesregierung hatte zuletzt einen Staatssekretärs-Ausschuss eingesetzt, der die Debatte versachlichen soll.