Kommentar

Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten Echter Bankdatenschutz sieht anders aus

Stand: 08.07.2010 15:39 Uhr

Durch das neue SWIFT-Abkommen sollen die Bankdaten der EU-Bürger besser geschützt werden. Aber der neue Vertrag habe immer noch gravierende Mängel, meint Christoph Prössl. Das Speichern von Daten für fünf Jahre widerspreche der deutschen Rechtssprechung und sei nicht im Interesse der Bürger.

Von Christoph Prössl, NDR-Hörfunkstudio Brüssel

Die Abgeordneten sind zufrieden, endlich können sie die gefühlt unendliche SWIFT-Geschichte zu den Akten legen. Doch die Zufriedenheit täuscht über den Sachverhalt hinweg, dass das neue SWIFT-Abkommen genauso miserabel ist wie das erste. Nach wie vor lässt der Vertrag das Speichern von Daten für fünf Jahre zu. Das ist unverhältnismäßig lang, widerspricht deutscher Rechtssprechung und ist alles andere als im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

Himmelfahrtskommando für einen einzelnen EU-Vertreter

Zweitens: Ein Vertreter aus der Europäischen Union soll in den USA das Arbeiten der Amerikaner überwachen. Dadurch soll vermieden werden, dass die USA gegen den Vertrag und die darin formulierten Datenschutzgrundsätze verstoßen. Doch dieser Job dürfte ein Himmelfahrtskommando sein. Der bemitleidenswerte Vertreter Europas muss ein ganzes Finanzministerium überwachen und die Arbeit der zahlreichen amerikanischen Geheimdienste. Der Verdacht liegt nahe, dass die amerikanische Verwaltung ihm ein Büro im Keller des Ministeriums gibt, ohne Fenster, ohne Telefon.

Die EU liefert bereitwillig Kontoinformationen an die Amerikaner

Doch das eigentliche wichtige Argument der Abgeordneten, die heute zugestimmt haben ist, dass die Europäer ja jetzt eine Stelle aufbauen, die das Daten-Fischen möglich machen soll. Grundsätzlich ist die Idee gut: Die Amerikaner sollen nur noch anfragen, und das europäische Büro liefert passgenau Fahndungsdaten. Die EU müsste keine großen Datenpakete mehr überliefern. Doch an dieser Stelle hat das Parlament alle Macht aus den Händen gegeben. Der Vertrag sieht vor, dass die Kommission jetzt im kommenden Jahr einen Vorschlag erarbeiten soll, danach gibt es bis 2012 einen Fortschrittsbericht und in fünf Jahren soll die Daten-Extraktions-Stelle dann arbeiten. Doch zunächst wird alles weiter gehen wie vor Monaten auch: Die EU liefert bereitwillig Kontoinformationen von Überweisungen aus der EU ins außereuropäische Ausland – und zwar in großen Mengen. Für den Verbraucher ist das ein äußerst unbefriedigender Zustand.

Vertrag kann kaum noch nachgebessert werden

Vor allem aber werden in den nächsten Jahren dann all die kleinen Details zu klären sein, die wichtig sind, wenn der EU-Bürger nicht zum Verlierer werden soll: Wer arbeitet in diesem Büro zur Datenaufarbeitung? Sollen es etwa die Ermittler von Europol sein, die Interesse an der Gewinnung von Informationen haben? Oder sollte es nicht viel eher ein Richter sein, ein Datenschutzbeauftragter, der hier mit eingebunden ist? Das sind Fragen, die die Parlamentarier mitgestalten müssen. Doch nun fehlt ihnen das Druckmittel. Der Vertrag ist verabschiedet. Zwar gibt es eine Kündigungsmöglichkeit, aber das Parlament kann nicht kündigen – oder zumindest würde es Rechtsgeschichte schreiben, wenn die Abgeordneten dieses Recht durchfechten würde. Denn kündigen können nach bisheriger Einschätzung nur Rat und Kommission.

Klar, ein Vertrag ist immer ein Kompromiss, in diesem Fall zwischen Parlament, Rat und Kommission. Aber dieser Kompromiss tut weh. Die Abgeordneten hätten mehr rausholen müssen!

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