EU-Gesetz zur Abgasreinigung Dobrindt will die Lücke schließen
Als großer Aufklärer in der Abgasaffäre hat sich Verkehrsminister Dobrindt bislang nicht hervorgetan. Nun demonstriert er aber Handlungswillen: Dobrindt dringt auf EU-Ebene darauf, Gesetzeslücken bei der Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen zu schließen.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will auf EU-Ebene eine Gesetzeslücke bei der Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen schließen. Die Hersteller sollen die Abgasreinigung künftig nur noch dann abschalten dürfen, wenn "die besten verfügbaren Technologien eingebaut sind und keine andere Technologie verfügbar ist, um den Motor zu schützen", heißt es in einer Vorlage des CSU-geführten Ministeriums für das Treffen der EU-Verkehrsminister in Luxemburg. Die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) sowie das "Handelsblatt" hatten aus der Vorlage zitiert, das Verkehrsministerium bestätigte die Informationen.
"Wir wollen eine deutliche Klarstellung, was unter den Ausnahmen bei Abschalteinrichtungen zu verstehen ist", betonte Dobrindt vor dem Treffen mit seinen EU-Amtskollegen in Luxemburg. Ziel ist, die rechtlichen Möglichkeiten für die Automobilindustrie einzuschränken, die Stickoxid-Grenzwerte für Dieselfahrzeuge legal zu überschreiten.
EU-Kommission gegen Dobrindts Idee
EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska erteilte Dobrindts Vorschlägen eine Absage. Die Vorschriften zur Abgasreinigung bei Dieselautos seien klar genug, sagte sie bei dem Ministertreffen.
Bienkowska betonte, die Mitgliedstaaten hätten die Regeln augenscheinlich in der Vergangenheit zu selten umgesetzt. Keine zuständige nationale Prüfbehörde habe sich jemals an die Kommission gewandt, um bei angeblichen Auslegungsspielräumen zu Abschaltvorrichtungen Hilfe zu erfragen. Diese Auslegungsspielräume jetzt zum Gegenstand von Gesetzesänderungen machen zu wollen, sei falsch. Gesetzesänderungen dauerten überdies lang und verzögerten schnelle Verbesserungen - das sei nicht im Sinne der Verbraucher, betonte die Kommissarin.
Fast alle Hersteller nutzen die Lücke
Nach der bislang geltenden Vorschrift darf sich die Abgasreinigung laut SZ nicht generell außerhalb von Abgas-Messungen ausschalten, so wie das bei VW-Fahrzeugen der Fall war. In bestimmten Fahrsituationen ist dies aber erlaubt, etwa weil Verschmutzungen auftreten können, die im schlimmsten Fall den Ausfall des Motors zur Folge haben.
Erst durch die im Zuge der VW-Abgasaffäre gebildete Untersuchungskommission des Verkehrsministeriums kam heraus, dass sich fast alle Autohersteller auf diese Vorschrift berufen und ihre Abgasreinigung zum Beispiel nur innerhalb bestimmter Außentemperaturen voll laufen lassen. Hohe Abgaswerte sind die Folge.
Offenlegung der Software
Künftig sollen die Konzerne zudem zur Offenlegung verpflichtet werden, welche Technik sie zum Motorenschutz einsetzen und wie ihre Software konkret arbeitet. Bislang hatten die Aufsichtsbehörden dies selbst ermitteln müssen.
Ende Juni befassen sich auch die federführenden Umweltminister mit dem Thema. Einen Vorschlag, wie die Vorschriften verschärft werden können, muss dann die EU-Kommission machen.