Dubiose Anbieter Hohe Zinsen als Betrugsmasche
Auf der Suche nach Sparangeboten von Banken geraten immer wieder deutsche Anleger in die Fänge von Zinsangeboten, hinter denen sich Betrüger verstecken. Die Behörden sind oft machtlos - und die Sparer oft ihr Geld los.
"Ich habe einen sechsstelligen Betrag über 'Sparpilot' angelegt", schreibt ein Sparer auf den Seiten der Stiftung Warentest im Kommentarbereich, "Das Internat-Portal Sparpilot.ch ist gelöscht, E-Mail und Telefon-Nr. sind nicht mehr erreichbar. Ich bin Betrügern aufgesessen".
Wie diesem Sparer, der ein Festgeldangebot von 2,75 Prozent Zinsen für zwei Jahre abschloss und nun womöglich sein Geld abschreiben muss, ergeht es immer wieder Menschen, die auf der Suche nach sicheren Sparanlagen auf Betrüger hereinfallen. Im Fall von Sparpilot könnten sich die Macher der dahinter stehende Electronic Service AG aus dem Schweizerischen Zug mit den Einnahmen aus den Sparangeboten aus dem Staub gemacht haben.
Irreführung mit System
Die Stiftung Warentest hatte bereits im April vor dem Angebot gewarnt. Die angeblich mit den Sparpiloten kooperierende Swedbank wisse gar nichts von der Zinsofferte, gleiches gilt für die britische Barclays Bank, bei der viele der Einlagen eingezahlt worden sind. Und die Zinsplattform Weltsparen, die angeblich mit Sparpilot kooperiere, prüft rechtliche Schritte gegen den Betreiber.
Die Niedrigzins-Phase, in der es für das Ersparte auf dem Tages- oder Festgeldkonto kaum mehr Zinsen gibt, treibt Sparer auf der Suche nach Zinsangeboten auch weiterhin in die Arme dubioser Anbieter. Allein im August machten zwei neue Fälle Schlagzeilen.
BaFin schreitet ein, aber ist nicht immer zuständig
Die Kaiser Investment AG etwa bietet Festgeldanlagen von 2,75 Prozent im Jahr an, nennt aber keine konkreten Bankenpartner, bei den das Geld angelegt wird. Auch der Hinweis auf eine Einlagensicherung bis 100.000 Euro ist laut Stiftung Warentest wertlos. Das Unternehmen hinter dem die niederländische Ultra Wold Enterprise steckt, ist im deutschen Handelsregister nicht zu finden. Die Kaiser Investment AG hat zudem von der Finanzaufsicht, der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) keine Erlaubnis zum Betreiben eines Einlagengeschäfts in Deutschland.
Die BaFin hat vor wenigen Tagen der Adler Group B.V. untersagt weiterhin Festgeldangebote in Deutschland zu machen. Sie wurde aufgefordert, die eingezahlen Kundengelder zurückzuerstatten. Das Unternehmen wirbt auf seiner Website mit einem deutschen Bundesadler mit EU-Symbolen für Zinsen von bis zu 5,85 Prozent. Die versprochene Einlagensicherung sei nicht haltbar. Das Unternehmen habe in Deutschland keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften.
Prospekt-, aber keine Produktprüfung
Die Finanzaufsicht weist immer wieder darauf hin, dass es sich bei vielen der unseriösen Anbieter um einen "grauen Kapitalmarkt" handelt, der aufsichtsrechtlich nicht direkt staatlich überwacht wird. Das gilt zum Beispiel für Anbieter von bestimmten Anleihen, Unternehmensbeteiligungen, Crowdfunding oder bestimmten Darlehen. Bei einigen der Zinsanbieter stecken in Wahrheit solche Anlageformen hinter den angeblich sicheren Zinsversprechen.
Die BaFin prüft aber auch bei Unternehmen, die eine Erlaubnis zum Anbieten von Finanzdienstleistungen haben, nicht die Güte und Seriosität der angebotenen Produkte. Bei Finanzprodukten die solche Unternehmen anbieten, wird nur die Stimmigkeit der Verlaufsproskepte überprüft. Betrügerische Zinsangebote fallen deshalb nicht unbedingt bei diesem Prozess auf.
Zu hohe Zinsversprechen warnen
Für Sparer, die nicht in eine der dubiosen Zinsfallen tappen wollen, gilt es eine Reihe von Spielregeln zu beachten und auf Warnsignale zu achten:
Dazu zählen etwa unrealistische Zinsversprechen. In Zeiten der faktischen "Null" im Zinsniveau auf europäischer Ebene, sind Tages- und Festgeldzinsen von mehr als rund einem Prozent auch bei 1- oder mehrjährigen Laufzeiten generell mit Vorsicht zu genießen. Banken verdienen an solchen Zinsangeboten praktisch nichts mehr - und bieten sie daher auch nur noch an, um etwa Neukunden zu gewinnen.
Auch die Art der "Vermarktung" sollte Sparer misstrauisch machen. Etwa wenn ein Zinsprodukt per Telefon oder E-Mail massiv beworben wird, auf Nachfragen ausweichend geantwortet wird oder Zeitdruck auf den Interessenten ausgeübt wird.
Aufmachung soll Seriosität versprechen
Oft werben die Lockvogelangebote auch mit Kooperationen, die in Wahrheit nicht bestehen. Die Aufmachung der einschlägigen Internet-Auftritte oder die "Benamung" der Zinsversprechen sollen oft Seriosität suggerieren.
Alarmglocken sollten auch klingeln, wenn der Anbieter nicht in Deutschland ansässig ist, vor allem aber, wenn Überweisungen ins Ausland vorgenommen werden sollen.
Die Absicherung der Einlagen über die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland und der EU von 100.000 Euro sollte man gründlich überprüfen.
Info-Check schützt vor Betrug
Nicht zuletzt bietet sich in allen Fällen an, selbst über die Unternehmen Informationen einzuholen, die die vermeintlichen Top-Zinsen im Markt anbieten. Dazu kann man etwa die Unternehmensdatenbank der Bafin abfragen. Verbraucherzentralen kennen bereits das ein oder andere schwarze Schaf in der Branche und können auch im Schadensfall weiterhelfen.
Und die Stiftung Warentest hat eine umfangreiche Finanztest-Warnliste zusammengestellt, die für einen geringen Betrag freigeschaltet werden kann, sie wird laufend aktualisiert, denn weiterhin tummeln sich immer neue Anbieter auf dem Zinsmarkt.
AB