Eilentscheidung des BGH Facebook muss das Datensammeln stoppen
Facebook sammelt nicht nur über das gleichnamige soziale Netzwerk Daten seiner Nutzer, sondern auch über andere Plattformen. Das hat der Bundesgerichtshof nun gestoppt. Die Nutzer müssten aktiv zustimmen, so die Begründung.
Facebook muss die umfassende Sammlung von Nutzerdaten vorerst stoppen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte in einer Eilentscheidung eine Verbotsverfügung des Bundeskartellamts. Die Begründung der Wettbewerbshüter, Facebook missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, sei nicht zu beanstanden, so die Richter.
Wer ein Facebook-Konto unterhält, muss nach Ansicht des BGH der Nutzung seiner Daten aktiv zustimmen. Damit gaben die Richter ein klares Signal für die endgültige Gerichtsentscheidung, die noch aussteht.
Facebook sammelt nicht nur personenbezogene Daten, die bei der Nutzung der Dienste selbst anfallen. Das Netzwerk führt darüber hinaus Daten zusammen, die Nutzer bei WhatsApp, Instagram - die ebenfalls zu Facebook gehören - und vielen anderen Diensten hinterlassen.
Kein Zwang mehr erlaubt
Das Kartellamt hatte die Praxis im Februar 2019 gestoppt. "Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen", begründete der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, damals die Verbotsverfügung. Auch forderte eine aktive Zustimmung der Nutzer sowie eine Wahlmöglichkeit.
Gegen diese Verbotsverfügung hatte Facebook dann Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt, über die in der Hauptsache noch nicht entschieden ist. Im August 2019 hob das OLG den sofortigen Vollzug des Verbots auf. Dagegen rief das Bundeskartellamt wiederum den BGH an und beantragte die aktuelle Eilentscheidung. Facebook kann nun zwar weiter vor dem OLG klagen, muss sich aber zumindest so lange an das Verbot halten.
"Daten sind wirtschaftliche Macht"
Der Präsident des Bundeskartellamts begrüßte die Entscheidung: "Daten sind ein entscheidender Faktor für wirtschaftliche Macht und für die Beurteilung von Marktmacht im Internet", so Mundt. Wenn Daten rechtswidrig gesammelt und verwertet würden, müsse ein kartellrechtlicher Eingriff möglich sein, um den Missbrauch von Marktmacht zu verhindern.
Der US-Konzern muss dem Bundeskartellamt nun innerhalb von vier Monaten Vorschläge machen, wie die Nutzer in Zukunft gefragt werden sollen.
Mit Informationen von Gigi Deppe
AZ: KVR 69/19