Klagen gegen Griechenlandhilfe und Rettungsschirm Verfassungsgericht entscheidet im September
Verstoßen die Griechenlandhilfen und der Rettungsschirm gegen die Verfassung? Mehrere Professoren meinen ja und haben gegen die entsprechenden Beschlüsse des Bundestages vom vergangenen Frühjahr geklagt. Das Urteil soll nun am 7. September fallen, wie das Gericht bekanntgab.
Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil zur Griechenlandhilfe und dem Euro-Rettungsschirm am 7. September. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Der Bundestag hatte im Mai 2010 Kredit-Garantien für Griechenland in Höhe von 22,4 Milliarden Euro zugestimmt. Im selben Monat verabschiedete der Bundestag auch das Gesetz zum Euro-Rettungsschirm. Darin wird die Bundesregierung ermächtigt, im Rahmen eines europäischen Fonds klammen EU-Partnern mit Krediten von bis zu 147,6 Milliarden Euro zu helfen.
Dagegen klagten der CSU-Politiker Peter Gauweiler und mehrere Professoren. Ihrer Ansicht nach sind die Bürgschaften grundsätzlich unzulässig, weil EU-Recht sie verbiete. Zudem verstoße der bestehende Rettungsschirm gegen die Haushaltsautonomie des Bundestags und das Eigentumrecht der Bürger.
Allgemein wird erwartet, dass das Gericht eine stärkere Einbindung des Bundestags einfordern wird. Das könnte etwa eine gesonderte Zustimmung vor jeder einzelnen Kreditvergabe sein. Mit einem generellen Nein wird nicht gerechnet.
Die derzeit diskutierten weiteren Hilfsmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Klagen. Über sie will der Bundestag im September entscheiden; der Bundesrat soll am 23. September die Beschlüsse zur Euro-Rettung abschließend beraten.
Aktenzeichen: 2 BvR 987/10 (u.a.)