Onlinezugangsgesetz 2.0 Der Gang zum Amt wird immer digitaler
Nur wenige Behördengänge in Deutschland können digital erledigt werden. Das soll sich nun ändern. Darauf hat sich die Ampelkoalition geeinigt. Ab 2028 sollen Bürger das Recht auf digitale Verwaltungsleistungen sogar einklagen können.
Die Menschen in Deutschland sollen in einigen Jahren ein Recht darauf haben, die meisten Behördengänge online zu erledigen. Das sieht die Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) vor, auf die sich die Fraktionen von FDP, Grüne und SPD geeinigt haben.
Das Recht auf digitale Verwaltungsleistungen soll vom Jahr 2028 an beim Verwaltungsgericht eingeklagt werden können, heißt es in dem Gesetzentwurf. Der Rechtsanspruch gilt allerdings nicht für Leistungen, bei denen eine digitale Bereitstellung "technisch und rechtlich" unmöglich ist oder die kaum genutzt werden. Auch ein Schadenersatz soll nicht eingeklagt werden können.
Druck auf Umsetzung wird erhöht
Innerhalb von zwei Jahren - also nach der nächsten Bundestagswahl - soll das Bundesinnenministerium Standards und Schnittstellen für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen festlegen. Vom Bund aus könnten damit auch Impulse für die Digitalisierung der Verwaltung in den Bundesländern und Kommunen ausgehen. Das OZG 2.0 ist nach der Verabschiedung im Bundestag auch auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen.
"Dieses Recht stärkt jeden Bürger mit dem Anspruch, Verwaltungsdienstleistungen auch online in Anspruch nehmen zu können, und erhöht somit den Druck zur Umsetzung", sagte der digitalpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Maximilian Funke-Kaiser, der Nachrichtenagentur dpa.
Einfachere Nutzung
Zur besseren Akzeptanz des zentralen Bundeskontos (Bund-ID) soll ein vereinfachtes Log-in beitragen, das sich den Gepflogenheiten beim Online-Banking annähert. Bisher müssen die Bürgerinnen und Bürger sich bei jeder Einwahl mit dem elektronischen Personalausweis ("ePerso") identifizieren. Künftig soll dies nur beim ersten Mal notwendig sein. Danach reicht auch eine Bestätigung durch biometrische Merkmale aus, etwa FaceID beim iPhone.
Am Sicherheitsniveau des Online-Bankings soll sich künftig auch das Verfahren orientieren, wenn jemand die sechsstellige PIN für seinen "ePerso" vergessen haben sollte. Im Rahmen der aktuellen Sparmaßnahmen hatte das Innenministerium beschlossen, keine Rücksetzbriefe mehr zu verschicken, mit denen Nutzer ihre PIN zurücksetzen können. Dem Vernehmen nach will nun die Koalition am Briefversand festhalten. Die Ersatz-PINs sollen aber in einem 85-Cent-Brief verschickt werden, so wie dies auch von Banken praktiziert wird. Bis dem bislang verwendeten Verfahren seien 13 Euro pro Rücksetzbrief aufgelaufen.
Mehr Bezahlmöglichkeiten
Auch das Bezahlen soll einfacher werden - wenn Bürgerinnen und Bürger beim Amt Gebühren entrichten müssen. Die Behörden sollen mehrere übliche Zahlungswege anbieten, die "möglichst barrierefrei und hinreichend sicher" sind. Dazu gehören dem Vernehmen nach nicht nur Bargeld und die weitverbreitete Girocard, sondern auch Kredit- und Debitkarten, PayPal und andere digitale Zahlverfahren wie Apple Pay und Google Pay.
In dem Entwurf für das OZG 2.0 wird außerdem festgelegt, dass künftig vor allem offene Standards und offene Schnittstellen verwendet werden sollen. "Open-Source-Software (soll) vorrangig vor solcher Software eingesetzt werden, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränkt", heißt es in dem Entwurf. Unklar blieb dabei jedoch, ob damit eine weitere Nutzung von Software-Paketen wie Microsoft Office möglich sein wird, die nicht quelloffen angeboten wird.
Digitalisierung der Verwaltung noch viele Lücken
Die Ampel-Koalition hinkt bei ihren Bemühungen zur Digitalisierung der Verwaltung dem geltenden Recht hinterher. Die erste Version des Onlinezugangsgesetzes verpflichtet Behörden bereits seit Ende 2022, genau 581 Behördenservices online verfügbar zu machen. Ende 2023 waren aber nur 81 der sogenannten OZG-Leistungen komplett online nutzbar. 96 weitere behördliche Dienstleistungen waren nach einer Untersuchung des Vergleichsportals Verivox immerhin teilweise online abrufbar. Anders als beim OZG 1.0 sind in dem neuen Gesetz keine verpflichtenden Zwischenschritte vor dem Jahr 2028 vorgesehen.
Dass Deutschland bei der Digitalisierung zu langsam vorankommt, ist ein Eindruck, der sich in der Bevölkerung und bei Führungskräften in den vergangenen Jahren verfestigt hat. "Die bisher bestehenden Hemmnisse und die strukturellen Fehler der Vorgängerregierung werden nun korrigiert", verspricht Misbah Khan, Digital-Expertin der Grünen. Die Bundestagsabgeordnete räumt ein, dies sei "angesichts der Ausgangslage und der diversen Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen durchaus eine Herausforderung".