EU-Kommission nimmt sich EEG vor Was, wenn Brüssel die Rabatte kippt?
Industriebetriebe mit hohem Stromverbrauch bekommen in Deutschland Rabatte. Ob dies rechtens ist, prüft jetzt die EU-Kommission. Sollten die Rabatte unzulässig sein, kommen auf die deutsche Industrie milliardenschwere Nachzahlungen zu.
Gestern noch hatte die die EU-Kommission Angela Merkel artig zur Wiederwahl gratuliert. Doch was eben jene Kommission Berlin heute zukommen zu lassen droht, ist weit davon entfernt, eine freundliche Grußbotschaft zu sein:
"Das kann dramatische Auswirkungen auf die deutschen Unternehmen haben", so - Unheil ahnend - die Kanzlerin schon vor wenigen Tagen.
EEG könnte gegen Wettbewerbsregeln verstoßen
Was genau droht, ist die Feststellung, dass das Kerngehäuse der Energiewende in Deutschland, das sogenannte Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), nicht im Einklang mit fairen Wettbewerbsregeln stehen könnte.
Bereits vor wenigen Wochen hatte der deutsche Vertreter in der EU-Kommission, der für Energie zuständige Günther Oettinger, dem WDR/NDR-Studio Brüssel erklärt: "Wir haben Beschwerden, Beschwerden aus Deutschland vor allem. Aber die Kommission will Fördersysteme für Erneuerbare Energien ermöglichen, das entspricht unserer Politik. Sie müssen eben nur über die Grenzen hinweg, europäisch und im Wettbewerbsrecht tauglich sein. Und sie müssen auch für die Verbraucher effizient sein. Sie sollten nicht Dinge fördern, die nicht effizient sind."
Zum einen stößt sich Oettingers Kollege, Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia, daran, dass die Gesetze in Deutschland Hunderte Unternehmen von der Ökostrom-Umlage befreien oder sie zumindest entlasten. Sie hätten damit einen Wettbewerbsvorsprung.
Keine Rabatte - weniger Jobs
Gerade in Nordrhein-Westfalen sind viele solcher Strom-Großabnehmer angesiedelt, die nun alle, genau wie ihr Wirtschaftsminister Garrelt Duin, mit etwas weichen Knien nach Brüssel blicken: "Wir haben Zehntausende Arbeitsplätze, die direkt davon betroffen sind. Denn bei den meisten Unternehmen ist es so, dass sie sich auf dem internationalen Markt nur halten können, weil es diese Befreiung gibt. Wenn sie wegfällt, sind die Arbeitsplätze sehr schnell und kurzfristig auch gefährdet."
Auch Ökostrom eine unerlaubte Beihilfe?
Die Vergünstigungen für die Industrien sind das eine. Doch in ihrem Entwurf für den Beginn des Prüfverfahrens gegen Deutschland geht die Kommission weiter und deutet an, dass auch die finanzielle Förderung von Wind, Sonne, Biogas - des sogenannten Ökostroms also - als unerlaubte Beihilfe eingestuft werden könnte.
Die Grünen im EU-Parlament oder auch der Bund für Umwelt und Naturschutz warnen bereits, dies würde die Energiewende in Deutschland insgesamt gefährden.
Der CDU-Abgeordnete im EU-Parlament, Herbert Reul, sieht diesen Punkt weniger dramatisch: "Energiewende ist möglich. Sie muss nur mit Augenmaß gemacht werden. Und sie muss so organisiert werden, dass die Kostenbelastung für den deutschen Stromnutzer und auch für den deutschen Energie-Strom-Nutzer geringer werden."
Die Bundesregierung will das Erneuerbare Energien-Gesetz ohnehin verändern. Nur so weit, wie Brüssel es offenbar gerne hätte, wollte in Berlin bislang niemand gehen. Sollte die EU-Kommission sich heute so äußern, wie alle vermuten, dürfte sie damit der Kanzlerin und dem neuen Energieminister Sigmar Gabriel gleich jede Menge Arbeit aufbrummen.