Hintergrund Die Pläne der EU gegen riskante Kredite
Angesichts der dramatischen Auswirkungen der internationalen Finanzkrise plant die EU-Kommission eine Verschärfung der Bankenaufsicht. Dazu gehört die Begrenzung der Kreditvergabe zwischen Banken, die Gründung eines EU-Kontrollgremiums und ein Selbstbehalt bei Kreditverkäufen.
Die EU-Kommission will den von der Finanzkrise erschütterten Bankenmarkt mit schärferen Regeln zur Begrenzung von Kreditrisiken stärken. Dazu legte EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy einige Änderungsvorschläge zu den bisher geltenden Richtlinien vor.
Selbstbehalt bei Kreditverbriefungen
Bisher konnten die Banken Kreditrisiken in Wertpapieren bündeln und verkaufen. Dadurch konnten die Finanzinstitute diese Risiken aus der Bilanz verschwinden lassen. Das machte die Banken bei der Bewertung der Bonität der Kunden unvorsichtig. In den USA sind grobe Fehleinschätzungen über die Zahlungsfähigkeit von Kreditnehmern eine wesentliche Ursache der Finanzkrise.
Die EU-Kommission schlägt vor, dass die verkaufende Bank von solchen Wertpapieren künftig fünf Prozent behalten muss. McCreevy wollte ursprünglich sogar 15 Prozent vorschreiben, gab nach massiven Protesten der Banken aber nach. Der Käufer wäre verpflichtet, die Kreditwürdigkeit der Anlage genau zu prüfen. Nach dem Gesetzentwurf drohen Geldstrafen, wenn diese Vorschrift nicht befolgt wird.
Absicherung von Großkrediten zwischen Banken
Eine Bank darf einer anderen Bank nach dem Entwurf der Kommission nicht mehr als 25 Prozent ihres Eigenkapitals als Kredit gewähren. Das würde künftig auch für unterjährige Kredite gelten, für die es bisher eine Ausnahme gab.
Kleine Banken können mehr als 25 Prozent ihres Eigenkapitals verleihen, so lange die Summe 150 Millionen Euro nicht übersteigt.
Gemeinsame Aufsicht über international agierende Banken
Mehr als 40 Banken in der EU sind in mehreren europäischen Ländern tätig. Die drei größten Banken sind zum Beispiel in 15 der 27 Staaten vertreten. Bisher werden sie von allen nationalen Bankenaufsehern getrennt überwacht. Künftig soll es ein Kollegium aller beteiligten Aufsichtsbehörden geben.
Dabei soll der Aufseher des Staates, in dem die Bank ihren Hauptsitz hat, den Vorsitz führen. Das Kollegium soll entscheiden, nach welcher nationalen Regel die Bank ihre Berichtspflicht gegenüber der Aufsicht erfüllen muss. Sollten sich die Aufseher nicht einigen können, hätte der Heimatlandaufseher das letzte Wort.
Regelungen zu Hybridkapital
Vermögenswerte der Banken, die aus einer Mischung von Aktien und Anleihen bestehen, wurden bisher national unterschiedlich auf das Eigenkapital angerechnet. Dazu sollen in Zukunft einheitliche europäische Kriterien gelten.
Quelle: Reuters