Gutachten des EU-Generalanwalts Transparenzmangel für Energiekunden
Nach Ansicht des EU-Generalanwalts haben Energieversorger ihre Kunden in Deutschland nicht immer korrekt über Preiserhöhungen informiert. Von einem EuGH-Urteil könnten Kunden profitieren, die den Standardvertrag ihres örtlichen Anbieters nutzen.
Energieversorger in Deutschland haben ihre Kunden möglicherweise nicht ausreichend über Preisänderungen informiert. Das hat ein Gutachter beim Europäischen Gerichtshof bemängelt. Ein Urteil fällt erst in einigen Monaten. Doch in den meisten Fällen folgen die Richter den Empfehlungen des sogenannten Generalanwalts.
Konkret geht es um Haushaltskunden, die zwischen 2005 und 2008 einen Grundversorgungsvertrag für Strom und Gas hatten. Diese Tarifkunden sind Verbraucher, die etwa nach einem Umzug den automatisch wirksamen Standardvertrag ihres örtlichen Anbieters nutzen, anstatt nach günstigeren Bedingungen zu suchen. Der Bundesgerichtshof behandelt zwei Klagen von Verbrauchern und hat den Europäischen Gerichtshof um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht gebeten.
Widerspruch zum EU-Recht
Nach Ansicht von Generalanwalt Nils Wahl standen die deutschen Rechtsvorschriften nicht im Einklang mit EU-Recht. Zwar mussten Versorger den Tarifkunden Preiserhöhungen vorab mitteilen, sie aber nicht über "Anlass, Voraussetzungen und Umfang" informieren. Dies sei nicht rechtens, meint Wahl. Energieversorger müssten Kunden nicht zwangsläufig im Voraus informieren, eine Änderung aber dennoch angemessen begründen. Verbraucherschützer werfen Energieversorgern häufig lückenhafte Begründungen bei Preiserhöhungen vor.
(Rechtssachen C-359/11 und C-400/11)