Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet EU rügt Mindestlohn für Transitfahrten
Deutschland verstößt nach Ansicht der EU-Kommission gegen die EU-Verträge: Dass der neue Mindestlohn auch den Lkw-Transitverkehr umfasst, behindere den Binnenmarkt. Die Behörde leitete ein Verfahren gegen die Bundesrepublik ein.
Im Streit um dem Mindestlohn für Lkw-Fahrer im Transitverkehr durch Deutschland hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Grundsätzlich begrüßte die Behörde zwar die die Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde. Die Anwendung in Deutschland bewirke allerdings "eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs" und verstoße damit gegen die EU-Verträge.
Die Kritik richtet sich dagegen, dass die Bundesregierung auch für den reinen Transitverkehr und bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen die Zahlung des Mindestlohns verlangt. In diesen Fällen entstehe aber ein zu hoher Verwaltungsaufwand. Dadurch werde das reibungslose Funktionieren des EU-Binnenmarkts behindert, argumentierte die EU-Kommission.
Zwei Monate Zeit für eine Reaktion
Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um den Brief aus Brüssel zu beantworten. Danach die EU-Kommission über weitere Schritte entscheiden. In letzter Konsequenz droht der Bundesrepublik eine Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die Große Koalition hatte den Mindestlohn in Deutschland zu Jahresbeginn eingeführt. Nach Protesten der Nachbarländer, die eine Benachteiligung ihrer Spediteure beklagt hatten, setzte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles aber Ende Januar den Mindestlohn für reine Transitfahrten vorerst aus, um das Verfahren der EU-Kommission abzuwarten.