EuGH entscheidet Streit zwischen EU-Kommission und Ministerrat EU-Beamte bekommen 3,7 Prozent mehr Gehalt
Die Regeln für die Erhöhung der EU-Gehälter sind eigentlich klar - danach stand den rund 44.000 Beamten 3,7 Prozent mehr Geld zu. Doch in Krisenzeiten empfand der Ministerrat das als zu viel - und halbierte die Erhöhung kurzerhand. Zu Unrecht, entschied nun der Europäische Gerichtshof.
Trotz der schweren Finanz- und Wirtschaftskrise werden die 44.000 EU-Beamten für das vergangene Jahr eine Gehaltserhöhung in Höhe von 3,7 Prozent bekommen. Eine von den EU-Regierungen beschlossene Halbierung dieser Erhöhung war nicht rechtmäßig. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.
Die Bezüge der EU-Beamten orientieren sich an einer vorgeschriebenen Formel. Grundlage für die Erhöhung sind die durchschnittlichen Gehaltsentwicklungen in Deutschland und sieben anderen EU-Staaten. Die Berechnung des Statistischen Amtes der EU (Eurostat) hatte in diesem Fall zum Stichtag im Juli 2008 - also noch vor der weltweiten Finanzkrise - eine Erhöhung um 3,7 Prozent ergeben. Entsprechend hatte auch die EU-Kommission eine Anhebung der Gehälter um diesen Satz vorgeschlagen.
Ministerrat hatte "keinen Ermessensspielraum"
Wegen der Krise und der damit verbundenen Sparmaßnahmen hatte der EU-Ministerrat aber im Dezember 2009 entschieden, nur eine Erhöhung um 1,85 Prozent zu genehmigen. Dagegen hatte die EU-Kommission geklagt. Der EuGH urteilte nun, der Ministerrat hätte "keinen Ermessensspielraum" für eine solche Entscheidung gehabt. Das Beamtenstatut enthalte zwar eine Ausnahmeklausel, die bei einer erheblichen und abrupten Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage Abweichungen von diesem Vorgehen erlaube. Doch darauf habe sich der Rat nicht berufen. Zudem setze diese Ausnahmeregelung einen Vorschlag der EU-Kommission voraus, den es auch nicht gebe. Der EU-Ministerrat muss nun auf Vorschlag der EU-Kommission einen neuen Beschluss fassen. Bis dahin bleibt es zunächst bei 1,85 Prozent mehr Geld.
In dem Streit geht es um die Gehälter aller EU-Beamten, darunter die 27 Kommissare und deren Chef José Manuel Barroso sowie EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy. Betroffen sind auch die EU-Richter, die über den Fall entscheiden mussten. Die europäischen Steuerzahler wird die Erhöhung um 3,7 Prozent laut EU-Kommission netto 146,7 Millionen Euro kosten.
Aktenzeichen: C-40/10