Ökostrom-Umlage Deutsche Stahlkonzerne könnten vor EuGH scheitern
Mehrere deutsche Stahlunternehmen müssen sich wohl auf Nachzahlungen bei der Ökostrom-Umlage einstellen. Der zuständige Generalanwalt des EuGH hält ihre Klage gegen die Nachforderungen für unzulässig - wegen eines Rechtswegefehlers.
Die Klagen von vier deutschen Stahlunternehmen gegen Nachzahlungen der Ökostrom-Umlage bleiben vermutlich ohne Erfolg. In seinen Schlussanträgen verwies der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darauf, dass die vier Unternehmen der Georgsmarienhütte-Gruppe den umstrittenen Beschluss der EU-Kommission zur EEG-Umlage direkt vor dem Gericht der Europäischen Union und nicht vor einem deutschen Verwaltungsgericht hätten angreifen müssen.
Bundesregierung hatte Ermäßigungen gewährt
Es geht um Milliardenkosten für die Förderung erneuerbarer Energien, die auf alle Stromkunden umgelegt werden. Die Bundesregierung hatte 2012 Ausnahmen für Betriebe mit besonders hohem Stromverbrauch gewährt. Die EU-Kommission wertete einen Teil dieser Ermäßigungen 2014 jedoch als unzulässige Beihilfe für die Unternehmen. Die Bundesregierung musste deshalb Geld zurückfordern, unter anderem von vier Stahlwerken der Georgsmarienhütte-Gruppe. Diese hatten gegen die Rückzahlungsforderungen vor dem vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main geklagt.
EU-Kommission hielt Beihilfen für unzulässig
Sie hätten aber, so Generalanwalt Manuel Campos Sanchez-Bordona, aus seiner Sicht das EU-Gericht anrufen müssen. Zum anderen hält der Gutachter die Entscheidung der Kommission für rechtens: Die Voraussetzungen, damit eine Beihilfe als unvereinbar mit EU-Recht eingestuft werden könne, seien erfüllt. Ein Urteill dürfte in einigen Wochen fallen. Die Richter müssen dem Gutachten nicht folgen, tun dies aber oft.