Keine großen Neumandate für zwei Jahre Harte Strafe für Wirtschaftsprüfer EY
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY hatte die mutmaßlich gefälschten Bilanzen des früheren DAX-Konzerns Wirecard über Jahre testiert. Wegen Berufspflichtverletzungen wird EY dafür nun sanktioniert.
Die Abschlussprüferaufsicht APAS hat gegen die bei Wirecard eingesetzten Wirtschaftsprüfer der Beratungsgesellschaft EY Sanktionen verhängt. Bei der Prüfung der Abschlüsse des ehemaligen Zahlungsdienstleisters in den Jahren 2016 bis 2018 sehe die APAS Berufspflichtverletzungen als erwiesen an, teilte sie heute mit.
Die Sanktionen richteten sich gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft selbst und fünf Wirtschaftsprüfer. EY bestätigte, über den Abschluss der Apas-Prüfung informiert worden zu sein; Details kenne man aber noch nicht.
Geldstrafe und zwei Jahre keine Neumandate
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft muss laut APAS eine Geldbuße von 500.000 Euro zahlen. Zudem dürfe sie bei Unternehmen von öffentlichem Interesse zwei Jahre lang keine gesetzlichen Abschlussprüfungen durchführen. Dabei handele es sich um sogenannte Neumandate, teilte die APAS mit. Ausgenommen seien Bestandsmandate. Einzelne Wirtschaftsprüfer wurden laut APAS mit Geldbußen von 23.000 Euro bis 300.000 Euro sanktioniert.
Im nächsten Schritt seien nun die Bescheide von der APAS zu fertigen, die Betroffenen könnten dann Einspruch gegen diese einlegen, hieß es.
EY habe während der gesamten Untersuchung vollumfänglich mit der APAS kooperiert, teilte ein Unternehmenssprecher mit. Man bedauere, dass der Betrug bei Wirecard nicht früher aufgedeckt wurde. Das Unternehmen habe wichtige Lehren aus dem Fall gezogen und umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Prüfungsqualität und das Risikomanagement zu stärken.
Finanzwende: Strafe ein deutliches Zeichen
"Diese Strafe ist ein deutliches Zeichen. Es darf aber nicht vergessen werden, dass auch die APAS große Mängel im Umgang mit dem Fall Wirecard gezeigt hat und lange Zeit als zahnloser Tiger auftrat", hieß es von Konrad Duffy von der Bürgerbewegung Finanzwende zu den Sanktionen.
In Zukunft müsse die APAS stärker auftreten und dürfe sich Fehler wie bei Wirecard nicht mehr erlauben, so Duffy weiter. Die Mechanismen, die positive Testate für Wirecard trotz des Betrugs ermöglichten, seien nicht umfassend geändert worden. Damit Testate wieder mehr bedeuten, müsse bei den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften noch einiges passieren. "Wir fordern Joint Audits, um die Marktmacht einiger Firmen langsam zu brechen und vor allem Betrug zu erschweren, da zwei Firmen prüfen." Zudem solle es eine klare Trennung zwischen Beratung und Prüfung geben, um Interessenskonflikte zu verhindern.
APAS-Verfahren nicht öffentlich
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) begrüßt das Urteil grundsätzlich, kritisiert aber die lange Verfahrensdauer - vor allem vor dem Hintergrund, dass Ende 2023 die Verjährung der Schadenersatzansprüche der EY-Aktionäre drohe. Kritisch sieht die SdK zudem, dass das Verfahren der APAS nicht öffentlich ist und Anleger keine Einsicht in Zeugenaussagen und Verfahrensunterlagen hätten. Die SdK beanstandet zudem, dass die Marktkonzentration der Anbieter an Abschlussprüfern nun zunehme: Aus den "Big Four" der größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften würden nun drei. Durch noch mehr Konzentration würde das System nicht besser.
Wirecard brach im Sommer 2020 zusammen, nachdem der Vorstand eingeräumt hatte, dass 1,9 Milliarden angeblich auf Treuhandkonten verbuchte Euro nicht auffindbar waren. Dem früheren Wirecard-Chef Markus Braun wird derzeit in München der Prozess gemacht. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY hatte die mutmaßlich gefälschten Bilanzen des früheren DAX-Konzerns über Jahre testiert.