Ministerrunde stimmt Gesetzesvorlagen zu Euro-Rettungsschirm ESM passiert das Bundeskabinett
Der dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM hat eine weitere Hürde genommen: Das schwarz-gelbe Bundeskabinett billigte die Gesetzentwürfe für den ESM, der Notkredite von maximal 500 Milliarden Euro vergeben kann. Bis Mitte Mai müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Das Bundeskabinett hat den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM auf den Weg gebracht. Die Ministerrunde verabschiedete die Gesetzentwürfe für die Einrichtung des Fonds und die finanzielle Beteiligung Deutschlands.
Der dauerhafte Rettungsschirm für Euro-Länder soll im Juli starten und den Hilfsfonds EFSF ablösen. Zustimmen müssen bis Mitte Juni noch Bundestag und Bundesrat.
Der ESM soll nach bisherigen Plänen Notkredite von maximal 500 Milliarden Euro vergeben können. Noch im März wollen die Euro-Länder aber über eine mögliche Aufstockung entscheiden.
Haushaltsrisiko beträgt rund 190 Milliarden Euro
Der deutsche Anteil am ESM beträgt knapp 22 Milliarden Euro Bareinlagen und 168 Milliarden Euro an Garantien. Das gesamte maximal Haushaltsrisiko beträgt also rund 190 Milliarden Euro. In diesem Jahr wird bereits ein Anteil von 8,7 Milliarden Euro fällig. Das Geld soll per Nachtragshaushalt bereitgestellt werden, der kommende Woche vom Bundeskabinett verabschiedet wird.
Der ESM ist eng verknüpft mit dem Fiskalpakt, auf den sich 25 der 27 EU-Staaten geeinigt hatten. Mit ihm sollen die Staaten zu mehr Haushaltsdisziplin verpflichtet werden, um eine Wiederholung der Schuldenkrise zu vermeiden. Nur Staaten, die den Fiskalpakt ratifiziert haben, sollen ESM-Kredite erhalten. In der Europäischen Union wird bereits über eine Aufstockung des ESM diskutiert. Die Bundesregierung lehnt das bislang ab.