EU verbietet Lockangebote bei Flugreisen Nie mehr "Flug ab 1 Euro*"
Fluggäste in der Europäischen Union können künftig die Preise für Flugtickets besser vergleichen. Das EU-Parlament beschloss eine Richtlinie, nach der in der Werbung und bei der Buchung der Endpreis für einen Flug inklusive aller Steuern und Gebühren ausgewiesen werden muss.
Die EU schiebt den irreführenden Lockangeboten von Fluggesellschaften einen Riegel vor. Das Europaparlament verabschiedete in Straßburg eine Richtlinie, nach der künftig stets der volle Preis eines Flugtickets inklusive aller Steuern und Gebühren angegeben werden muss.
Der Richtlinientext schreibt vor, dass Fluggesellschaften bei der Veröffentlichung ihrer Angebote auch im Internet von Anfang an den Endpreis angeben müssen. Dabei sind Steuern, Flughafengebühren und sonstige Entgelte, "die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind", zu berücksichtigen. Über "fakultative Zusatzkosten", also etwa Gebühren für die Beförderung von Gepäckstücken, muss schon "zu Beginn jedes Buchungsvorgangs" informiert werden. Gedacht ist dabei offenbar an die Praxis einiger Billigflieger, nur noch die Beförderung von Handgepäck in den Ticketpreis einzuschließen und für jedes weitere Gepäckstück einen Aufschlag zu verlangen.
Zusatzleistungen aktiv bestellen statt abwählen
Damit solche Zusatzkosten den Kunden nicht untergejubelt werden, verbietet die Richtlinie den Fluggesellschaften auch, in den Online-Buchungsformularen vorab Häkchen neben optionale Leistungen zu setzen in der Hoffnung, dass der Kunde es nicht merkt. Nach den neuen Vorschriften muss der Buchungsvorgang so gestaltet sein, dass die Kunden Zusatzleistungen aktiv bestellen und nicht abwählen müssen.
Die Neuregelung gilt für Airlines, die ihren Sitz in der EU haben. Fluggesellschaften aus Dritt-Staaten sind davon nicht betroffen. Die Verordnung muss nun noch formal vom Rat abgesegnet werden, was in Kürze geschehen dürfte. In Kraft tritt sie mit Veröffentlichung im Amtsblatt, vermutlich also in wenigen Wochen.