EU-Kommission fordert 900 Millionen Euro Microsoft wehrt sich gegen Rekordbußgeld
Nächste Runde im Dauerstreit zwischen Microsoft und EU-Kommission: Der US-Konzern klagt vor dem EU-Gericht in erster Instanz gegen das verhängte Zwangsgeld in Höhe von 900 Millionen Euro. Die Kommission wirft Microsoft jahrelangen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vor.
Der US-Softwarekonzern Microsoft legt Berufung gegen ein von der Europäischen Kommission verhängtes Bußgeld in Höhe von 900 Millionen Euro ein. "Microsoft hat beim EU-Gericht Erster Instanz einen Antrag auf Annullierung des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 27. Februar gestellt", teilte der weltgrößte Softwarehersteller mit. Ziel sei es, das Bußgeld aufzuheben. Die nötigen Dokumente seien heute übergeben worden.
Die EU-Kommission hatte Microsoft wegen jahrelang zu hoher Lizenzgebühren für technische Informationen belangt. Es war das höchste EU-Bußgeld aller Zeiten gegen ein einzelnes Unternehmen. Die verlangten Strafzahlungen an die EU summieren sich für den US-Giganten aus Redmond seit 2004 auf nun 1,677 Milliarden Euro.
Jahrelang gegen Auflagen verstoßen?
Die EU-Wettbewerbshüter hatten entschieden, der Windows-Hersteller habe zwischen 2004 und Herbst 2007 gegen EU-Auflagen verstoßen. Brüssel hatte Microsoft 2004 wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung schwer bestraft und ein erstes Bußgeld in Höhe von fast 500 Millionen Euro verhängt. Microsoft musste zudem technische Einzelheiten an andere Hersteller offenlegen, damit deren Software mit dem Microsoft-Betriebssystem Windows vereinbar wird. Nach Ansicht der Kommission kam Microsoft dieser Verpflichtung bis Oktober 2007 nicht nach. Nach Einschätzung von Microsoft betrifft das Bußgeld dagegen einen abgeschlossenen Vorgang, der durch eine Einigung zwischen dem Konzern und Brüssel vom Oktober 2007 erledigt sei.
Inzwischen laufen bereits neue Verfahren, bei denen es unter anderem um die Verbindung zwischen dem Web-Browser Internet Explorer mit Windows geht. Auch in diesen Verfahren drohen hohe Strafgelder.