EU-Beihilfeverfahren zu deutschen Netzentgelten Stromfresser müssen um ihr Privileg fürchten
Die größten Stromkunden in Deutschland müssen seit 2011 keine Netzentgelte zahlen. Dieser finanzielle Vorteil, den die anderen Kunden auffangen müssen, beschäftigt nun die EU-Kommission. Sie will nun in einem Verfahren prüfen, ob die Befreiung von den Netzentgelten eine verbotene staatliche Beihilfe ist.
Die in Deutschland umstrittene Befreiung großer Stromverbraucher von Netzentgelten beschäftigt nun auch die EU-Kommission. Die Behörde teilte mit, dass sie aufgrund der Beschwerden von Verbraucherverbänden und Energieunternehmen ein Beihilfeverfahren einleiten werde.
Das bedeutet, dass die EU-Kommission prüfen wird, ob die Befreiung stromintensiver Firmen von den Entgelten als staatliche Beihilfe zu werten ist. Dabei müsse auch geprüft werden, ob die Ausnahme durch öffentliches Interesse gerechtfertigt sei. Zudem wird die Behörde untersuchen, ob die staatlich gewährten Vorteile den Nutznießern in Deutschland einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz in anderen EU-Staaten verschaffen können und damit den Wettbewerb verzerren.
Unternehmen und andere große Stromverbraucher müssen seit 2011 die Netzengelte in Deutschland nicht bezahlen. Teilweise werden auch Rabatte gewährt. Die Gebühr wird für die Nutzung des Stromnetzes erhoben. Das durch die Priviliegien für Großkunden fehlende Geld müssen Privatkunden und andere Stromverbraucher durch eine Umlage auffangen und mitfinanzieren.
Firmen drohen hohe Nachzahlungen
2011 wurden laut Bundesnetzagentur 202 Unternehmen ganz von den Netzentgelten befreit. Für 2012 liegen noch keine Zahlen vor. Schätzungen zufolge sparten die größten Abnehmer durch die Komplettbefreiung von den Netzentgelten insgesamt etwa 300 Millionen Euro.
Die EU-Kommission prüfte in der Vergangenheit bereits Regelungen zur Senkung der Strompreise bestimmter Unternehmen. Nun geht es jedoch zum ersten Mal um die Befreiung von Netzentgelten. Sollte die EU-Kommission am Ende feststellen, dass die Befreiung von den Gebühren eine unzulässige Beihilfe darstellt, müssten die Unternehmen sie nachträglich zahlen.