Nach Gesetzesänderungen EU-Kommission stellt Mautverfahren ein
Nach den Zugeständnissen der Bundesregierung bei der geplanten Pkw-Maut hat die EU-Kommission ihr Verfahren gegen Deutschland eingestellt. Es gebe nun keine Diskriminierung ausländischer Fahrer mehr, teilte die Brüsseler Behörde mit.
Der jahrelange Streit um die Pkw-Maut zwischen Brüssel und Berlin ist nun auch offiziell beigelegt. Nach den bereits im Dezember vereinbarten Zugeständnissen der Bundesregierung hat die EU-Kommission ihr Verfahren gegen Deutschland eingestellt. Es gebe keine Diskriminierung ausländischer Fahrer mehr, teilte die Brüsseler Behörde mit. Sie wolle aber im Auge behalten, ob das Gesetz korrekt angewendet werde. Die Maut soll nach Planungen der Bundesregierung ab 2019 fällig werden.
Österreich will klagen
Offen ist allerdings, ob andere EU-Staaten die "Infrastrukturabgabe" noch zu Fall bringen können. Österreich sieht weiterhin einen Verstoß gegen EU-Recht, weil Ausländer bei der Autobahn-Nutzung stärker belastet werden sollen als Inländer. Darum werde Österreich Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen, kündigte Verkehrsminister Jörg Leichtfried an. Diesen Schritt hatte der Minister bereits im März angedroht, nachdem der Bundesrat das Maut-Gesetz abgesegnet hatte.
Diskriminierung stehen "Tür und Tor" offen
"Die Fehlentscheidung der Kommission öffnet der wechselseitigen Diskriminierung zwischen EU-Mitgliedstaaten Tür und Tor", warnte Leichtfried. Nun werde Österreich die EU-Kommission zunächst über die geplante Klage informieren. Dann können innerhalb von maximal drei Monaten Stellungnahmen von Deutschland und seinem Nachbarland eingeholt werden. Wird die Kommission dann nicht aktiv, ist der Weg für die Klage frei.
Auch Tschechien und die Niederlande haben angedeutet, sich eventuell auf juristischem Wege gegen die Maut auf deutschen Straßen zu wehren.