EU-Gericht entscheidet Post kann vom Bund fast eine Milliarde Euro fordern
Nach einem Urteil der Europäischen Gerichtshofs kann die Deutsche Post vom Bund knapp eine Milliarde Euro zurückfordern. Das EU-Gericht kippte eine sechs Jahre alte Entscheidung der EU-Kommission, wonach die Post Beihilfen an den Bund zurückzahlen muss. Dieser begrüßte die Entscheidung.
Der Bund muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Milliarde Euro an die Deutsche Post zurückzahlen. Die EU-Kommission habe im Jahr 2002 der Post zu Unrecht auferlegt, Beihilfen für den Briefdienst an die Bundesregierung zurückzuzahlen, entschied das EU-Gericht Erster Instanz in Luxemburg.
Die Europäische Kommission hatte die Post 2002 verpflichtet, staatliche Beihilfen für den universellen Briefdienst an die Regierung zurückzuzahlen. Die Post habe die Mittel zur Subventionierung ihres Paketdienstes benutzt und damit gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Ursprünglich handelte es sich um eine Summe von 572 Millionen Euro, die sich bis zum Zeitpunkt der Zahlung an den Bund 2003 mit Zinsen jedoch auf gut 900 Millionen Euro erhöhte. Die Post hatte gegen die Entscheidung der EU-Wettbewerbsaufsicht geklagt.
Post will Geld sofort zurück
Laut einer Post-Sprecherin muss der Bund nun die fällige Summe von gut einer Milliarde Euro sofort an die Deutsche Post zurückzahlen. Die Rückzahlung sei unabhängig von einer möglichen Berufung in dem Beihilfestreit. Die Summe kommt unter dem Strich etwa einem Netto-Jahresgewinn des Konzerns gleich. Sie soll vorzugsweise für eine Auszahlung an die Aktionäre verwendet werde. Der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte, die EU-Kommission habe bisher nicht darüber entschieden, ob sie die Luxemburger Entscheidung anficht. Die Kommission setze ihr neue, im September 2007 begonnene Untersuchung zu Beihilfen für die Deutsche Post fort. "Wir werden dabei das Urteil des EU-Gerichts berücksichtigen."
Bund begrüßt Rückzahlung
Die Bundesregierung sieht durch das Urteil keine zusätzlichen Belastungen für den Haushalt. Die entstehenden Kosten würden "im laufenden Haushalt aufgefangen", sagte ein Sprecher von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück. Die Belastung sei eine Gegenbuchung zu einer Entlastung, die der Bund gar nicht gewollt habe. Die Post bekomme Geld zurück, das ihr auch aus Sicht der Bundesregierung zugestanden habe.