Wie Griechenland die Auflagen erfüllt Was schon beschlossen ist - und was noch nicht
Wie von den internationalen Gläubigern gefordert, hat Griechenlands Regierung in kürzester Zeit zwei Reformpakete durch das Parlament gebracht. Welche Gesetzesänderungen wurden beschlossen und welche Reformen stehen noch aus? tagesschau.de gibt einen Überblick.
Erstes Reformpaket
Innerhalb von drei Tagen nach der Einigung auf dem Euro-Gipfel musste das Parlament in Athen ein erstes Paket mit vorrangigen Reformen billigen. In der Nacht vom 15. auf dem 16. Juli 2015 stimmten die Abgeordneten mit großer Mehrheit zu - allerdings gelang dies nur dank einer breiten Unterstützung der Opposition. Die Regierungskoalition verfehlte eine eigene Mehrheit deutlich, weil zahlreiche Syriza-Abgeordnete dem Ministerpräsidenten die Gefolgschaft verweigerten.
Die Mehrwertsteuer wurde reformiert. Der Regelsteuersatz von 23 Prozent gilt nun für die meisten Produkte - auch für Restaurants und Cateringanbieter. Der ermäßigte Satz von 13 Prozent wird bei Grundnahrungsmitteln, Energie, Wasser sowie in Hotels fällig. Der Satz von 6,5 Prozent findet Anwendung bei Arzneimitteln, Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und Theaterbesuchen. Die Mehwertsteuerrabatte für Inseln werden durch das Gesetz abgeschafft - für die einkommenstarken, bei Touristen besonders beliebten Inseln bereits im Oktober 2015; auf entlegenen Inseln fällt der Rabatt bis spätestens Ende 2016 weg. Das Gesamtpaket soll dem Staat Zusatzeinnahmen in Höhe von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts bringen.
Weitere Steuerreformen betreffen die Erhöhung der Körperschaftssteuer auf 29 Prozent, eine Anhebung der Versicherungssteuern und eine Erhöhung der Luxussteuern durch eine breitere Bemessungsgrundlage, also durch eine Ausweitung der Produkte, auf die Luxussteuern erhoben werden.
Als Teil einer umfassenden Rentenreform erhalten Menschen, die ab dem 30. Juni 2015 in Ruhestand gehen, die garantierte, beitragsabhängige Rente erst ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Die monatlichen Beiträge zur Mindestrente werden für sechs Jahre auf dem Stand von 2015 eingefroren. Die Krankenversicherungsbeiträge für Rentner steigen von vier auf sechs Prozent.
Die Statistikbehörde ELSTAT wird durch verschiedene Maßnahmen gestärkt und unabhängiger.
Griechenland setzt die Bestimmungen des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (SKS-Vertrag) mit dem Reformpaket vollständig um. Dabei geht es unter anderem um die Regeln für einen ausgeglichenen Haushalt sowie automatische Korrekturmechanismen.
Zweites Reformpaket
Gemäß der Vereinbarung mit den anderen Euro-Staaten hat das griechische Parlament auch ein zweites Reformpaket beschlossen, und so den Weg für die Verhandlungen über ein neues Hilfsprogramm freigemacht.
Es geht dabei einerseits um eine Reform der Zivilprozessordnung. Diese Reform soll Gerichtsverfahren beschleunigen. Das gilt insbesondere für Verfahren, bei denen Immobilienbesitzer ihre Kredite an Banken nicht mehr zurückzahlen können. In solchen Fällen sollen sie schneller ihre Häuser oder Wohnungen an die Banken verlieren.
Zweites Element ist die Anwendung der europäischen BRRD-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken. Das Gesetz zur Umsetzung dieser Vorgaben legt fest, dass künftig zuerst die Aktionäre und Gläubiger eines Geldhauses einspringen müssen, bevor Steuergelder zur Rettung eingesetzt werden. Gleichzeitig sind Sparguthaben bis 100.000 Euro sicher. Bei Geldanlagen über dieser Grenze sollen die Kontoinhaber aber wie Aktionäre die Sanierung maroder Banken mitfinanzieren.
Ausstehende Reformen
Die Liste der mittel- und langfristig geforderten weiteren Reformen ist lang. Dazu gehört die Vorlage eines detaillierten Reform-Zeitplans, der Klarheit über die mittelfristige Ausrichtung der Politik schaffen soll.
Konkret geht es dabei um den Abschluss der umfassenden Rentenreform bis Oktober, die Einführung von verkaufsoffenen Sonntagen und Schlussverkaufsperioden sowie um die Liberalisierung des stark reglementierten Apotheken-, Bäckereien- und Milchmarktes.
Hinzu kommen die Privatisierung des Stromübertragungsnetzbetreibers Admie (oder Alternativmaßnahme), die Modernisierung der Regeln für Tarifverhandlungen, Streiks und Massenentlassungen sowie die Stärkung des Finanzsektors durch die Beseitigung sämtlicher Möglichkeiten zur politischen Einflussnahme auf diesen Sektor. Gefordert wird zudem die Vorlage eines neues Plans zur Privatisierung von Staatsvermögen inklusive der Übertragung von Vermögenswerten in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro an einen unabhängigen Privatisierungsfonds.