Trotz abgewendeter Warnstreiks Ein Drittel der Fernzüge fährt nicht
Trotz der Warnstreik-Absage müssen Bahnreisende zum Wochenbeginn mit Problemen rechnen. Nach Bahnangaben fahren heute nur etwa zwei Drittel der geplanten Fernzüge. Immerhin sollen die Kulanzregelungen weiter gelten.
Der geplante 50-stündige Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG bei der Deutschen Bahn ist zwar ausgefallen, dennoch ist zum Wochenanfang mit Einschränkungen zu rechnen. Das teilte die Bahn AG mit. So sollen heute nur rund zwei Drittel der geplanten Züge im Fernverkehr fahren.
Bahn: 50.000 Zugfahrten neu planen
Für den Regionalverkehr sprach die Bahn allgemein von "Einschränkungen und Zugausfällen", mit denen regional zu rechnen sei. Grund für die Probleme sei die kurzfristige Absage des Warnstreiks. Der Bahnbetrieb habe innerhalb von 24 Stunden von Runterfahren auf Hochfahren umorganisiert werden müssen, teilte das Unternehmen mit. "Dazu werden seit gestern bundesweit rund 50.000 Zugfahrten allein im Fern- und Nahverkehr sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu geplant. Fahrzeuge müssen neu disponiert und teilweise an neue Abfahrtsorte verbracht werden", hieß es. Ab Dienstag würden dann alle ICE und IC-Züge wieder wie geplant unterwegs seien, verspricht die Bahn.
Kulanzregeln bleiben bestehen
Auch nach der Absage will die Bahn an ihren Kulanzregeln festhalten. So werde für Fahrten zwischen Sonntag und Dienstag die Zugbindung aufgehoben, um eine flexible Nutzung der Tickets in diesem Zeitraum zu ermöglichen. Alternativ könnten Tickets für diese Reisetage kostenfrei erstattet werden.
Da der Warnstreik aber nur bei der Deutschen Bahn abgesagt wurde, werden einige Verbindungen privater Bahn-Unternehmen am Montag und Dienstag ebenfalls ausfallen. In Bayern trifft es zum Beispiel die Bayerische Oberlandbahn (BOB), die Bayerische Regiobahn (BRB) und den Meridian, wie die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG mitteilte. Die EVG verhandelt derzeit mit Dutzenden Bahn-Unternehmen parallel neue Tarifverträge.
Konzern und Gewerkschaft schließen Vergleich
Der Warnstreik wurde durch Zustimmung der Deutschen Bahn und der EVG zu einem verpflichtenden Vergleich vor Gericht abgesagt. Dabei ging es auch um den Aspekt Mindestlohn. Die EVG betonte, dass die Mindestlohn-Thematik die Voraussetzung für alle weiteren Verhandlungsthemen darstelle.
Den Vergleich hatte das Arbeitsgericht in Frankfurt vorgelegt. Die zuständige Richterin hatte mehrmals angedeutet, sie habe Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angekündigten Streiks. Die EVG laufe Gefahr, vor Gericht zu unterliegen, wenn sie nicht zustimme.
Die EVG hat sich nun mit der Deutschen Bahn darauf verständigt, zügig weiter zu verhandeln. Voraussichtlich am 23. Mai wird es in Fulda eine weitere Runde geben. Sollten diese Gespräche nicht zu Ergebnissen führen, könnte die Gewerkschaft erneut zu Warnstreiks aufrufen.