Corona-Tests in Betrieben Was die neue Testpflicht bedeutet
Von heute an müssen Arbeitgeber allen Beschäftigten, die nicht im Home-Office sind, Corona-Tests anbieten. Wer bekommt wie oft Testangebote? Und: Muss sich das Personal testen lassen? Antworten auf wichtige Fragen.
In Deutschland müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten von heute an Corona-Tests anbieten. Das hat die Bundesregierung beschlossen, und zwar in Form einer Änderung der bestehenden SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung.
Wozu sind die Arbeitgeber nun verpflichtet?
Alle Arbeitnehmer, die nicht ausschließlich zu Hause arbeiten, müssen in ihren Betrieben regelmäßig einen Corona-Test angeboten bekommen. Die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums ermöglicht dabei Selbsttests genauso wie Schnelltests, bei denen geschultes Personal einen Abstrich nimmt. Festgelegt ist nur, dass es sich um Tests handeln muss, die dem direkten Erregernachweis des Coronavirus dienen.
Wie oft müssen Tests angeboten werden?
Im Regelfall muss den Beschäftigten, die nicht im Home-Office arbeiten, laut der Verordnung mindestens ein Corona-Test pro Kalenderwoche angeboten werden. Für Gruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sind zwei Testangebote pro Woche ausdrücklich vorgeschrieben. Das betrifft unter anderem Personal mit vielen persönlichen Kundenkontakten, Mitarbeiter, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, sowie Beschäftigte, die körpernahe Dienstleistungen ausführen - etwa in Kosmetikstudios und Massagesalons.
Besteht für das Personal eine Testpflicht?
Nein. Es handelt sich um eine Test-Angebotspflicht für die Arbeitgeber. Den Arbeitnehmern steht es grundsätzlich frei, diese Angebote anzunehmen oder nicht. Das Bundesarbeitsministerium argumentiert, dass die rechtlichen Hürden für eine Testpflicht zu hoch seien. "Die Mitwirkungspflichten der Beschäftigten im Arbeitsschutz würden eine solche Testpflicht nicht abdecken", erklärte ein Ministeriumssprecher. Die Bundesregierung hat aber dazu aufgerufen, die Testangebote der Arbeitgeber auch wahrzunehmen.
Wie müssen die Betriebe die Verpflichtung umsetzen?
Die Arbeitgeber müssen die Tests zur Verfügung stellen und dokumentieren, dass sie die Tests angeschafft haben oder entsprechende Testkapazitäten anbieten. Sie müssen aber nicht dokumentieren, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese auch in Anspruch nehmen. Es genügt somit faktisch, den Beschäftigten Selbsttests nach Hause zu schicken oder Selbsttests für alle zugänglich im Betrieb zu bereitzustellen.
Wer bezahlt die Tests?
Die Kosten für die angebotenen Tests müssen die Arbeitgeber tragen. Die Bundesregierung rechnet nach eigenen Angaben damit, dass die zunächst bis Ende Juni vorgeschriebenen Testangebote 130 Euro pro Beschäftigtem kosten werden. Besonders belastete Betriebe können die Ausgaben allerdings im Rahmen eines Antrags auf Überbrückungshilfe geltend machen.
Was sollen die Tests bringen?
Die Tests sollen dabei helfen, Corona-Infektionen bei Menschen zu entdecken, die noch keine oder keine deutlichen Symptome zeigen. Ein negatives Testergebnis ist aber keine Garantie dafür, dass die betreffende Person nicht infiziert ist. Auch bei korrekter Handhabung sei es bei einem negativen Test "lediglich weniger wahrscheinlich", für andere ansteckend zu sein, erklärt das Robert Koch-Institut. Vor diesem Hintergrund begründet die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums die neue Verpflichtung mit dem Ziel "der Minderung des betrieblichen SARS-CoV-2-Infektionsrisikos". Negative Testergebnisse sind nach aktuellem Stand nur für den aktuellen Tag aussagekräftig. Daher gab es schon vor Inkrafttreten der Verordnung Kritik, dass ein oder zwei Tests pro Woche nicht ausreichend seien.
Warum führt die Bundesregierung die Testpflicht ein?
Die Bundesregierung hielt die Umsetzung der Testangebote der Unternehmen auf Basis der freiwilligen Selbstverpflichtung für nicht ausreichend. In der Debatte über die Umsetzung der Testangebote in der Praxis führten die verschiedenen Seiten dabei unterschiedliche Zahlen an. Am 8. April veröffentlichte die Bundesregierung die Ergebnisse einer in ihrem Auftrag durchgeführten Umfrage. Diese kam zu dem Ergebnis, dass 69 Prozent der Unternehmen und etwa 70 Prozent der Beschäftigten entweder bereits regelmäßige Testangebote erhielten oder diese in Kürze folgen sollten. Dieser Anteil lag deutlich unter der zuvor genannten Zielmarke von 90 Prozent. Zwei Tage zuvor hatten die großen Wirtschaftsverbände eigene Zahlen veröffentlicht, denen zufolge 80 bis 90 Prozent der Unternehmen bereits Tests anboten oder dies unmittelbar vorbereiteten.
Welche Kritik gibt es von Arbeitgeberseite?
Führende Wirtschaftsverbände wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnen die verpflichtenden Testangebote als "Misstrauenserklärung gegenüber den Unternehmen". Die Testpflicht wird dabei als "weitere Bürokratielast" kritisiert. Zudem führten verschiedene Verbände an, dass es insbesondere für kleinere Unternehmen Probleme gebe, die verlangten Tests in ausreichender Menge zu beschaffen.