Frauenanteil in Konzernen Jeder fünfte DAX-Vorstand ist weiblich
DAX-Konzerne berufen immer mehr Frauen in ihre Vorstände. Im April wird der Anteil einer Studie zufolge bei mehr als 20 Prozent liegen. Allerdings gibt es noch immer Konzerne ohne Frau im obersten Führungsgremium.
Der Frauenanteil in den DAX-Vorständen wächst: Im vergangenen Jahr waren 42 Prozent der neu berufenen Vorstände weiblich, womit der Frauenanteil von 15 auf 19 Prozent stieg, teilte die Personalberatung Russell Reynolds mit. Durch bereits bekannte Neubesetzungen werde der Frauenanteil im April auf mehr als 20 Prozent steigen.
"Der Wandel ist in den Unternehmen angekommen. Das zeigt sich auch daran, dass 55 Prozent der neuen weiblichen Vorstände interne Beförderungen sind, also Besetzungen mit Frauen aus dem eigenen Unternehmen", sagte Berater Thomas Tomkos. Immer mehr Unternehmen bereiteten weibliche Führungskräfte durch gezielte Personalentwicklung auf Aufgaben im Top-Management vor. "Das ist wichtiger als jede Quote." Berater Jens-Thomas Pietralla sagte: "Die intensive öffentliche Diskussion um Frauen in Führungspositionen trägt Früchte."
Nur leichter Anstieg im MDAX
Der Zählung zufolge haben aber acht der 40 DAX-Unternehmen keine Frau im Vorstand. Zwei von ihnen müssen nach der seit August 2021 geltenden gesetzliche Frauenquote beim nächsten Wechsel im Vorstand eine Frau berufen. Für die sechs anderen greift das Gesetz nicht, da sie nicht mitbestimmt sind oder der Vorstand nur drei Mitglieder hat.
Bei den 50 mittelgroßen Aktiengesellschaften im MDAX stieg die Frauenquote im vergangenen Jahr von 11,0 auf 11,7 Prozent. In 29 der 50 Firmen sind den Personalberatern zufolge nur Männer im Vorstand.
Laut der gesetzlichen Regelung bezüglich der Frauenquote muss bei börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Firmen mit mehr als 2000 Beschäftigten und mehr als drei Vorstandsmitgliedern bei Neubesetzungen darauf geachtet werden, dass mindestens eine Frau im Vorstand sitzt.
Andere börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen, die nicht unter die Mindestvorgabe fallen, müssen begründen, wenn sie ihren Vorstand ohne Frauen planen und somit eine "Zielgröße Null" in ihren Berichten angeben. Geschieht das nicht, drohen Bußgelder.