Tarifkonflikt bei der Bahn GDL-Streik im Personenverkehr begonnen
In der Nacht hat der Streik der Lokführer auch im Personenverkehr begonnen. Gestern Abend war die Bahn mit einem Eilantrag gegen den Ausstand am Arbeitsgericht Frankfurt gescheitert. Der Ausstand soll 24 Stunden dauern.
Begleitet von wachsender Kritik haben die Lokführer der Deutschen Bahn ein weiteres Mal die Arbeit niedergelegt. Der Streik im Personenverkehr begann in der Nacht um 2.00 Uhr und soll 24 Stunden dauern, wie eine Bahnsprecherin am Morgen bestätigte. Fahrgäste müssen mit großen Einschränkungen rechnen.
Die Bahn hat einen Notfahrplan organisiert, der im Fernverkehr etwa ein Fünftel des Zugverkehrs sichert. Auch der Regionalverkehr und die S-Bahnen der Deutschen Bahn sind betroffen. Dort kann sich das Angebot je nach Region stark unterscheiden. Auch nach dem Ende des Streiks am Mittwoch müssen Fahrgäste weiter mit Zugausfällen und Verspätungen rechnen.
Gericht lehnt Eilantrag der Bahn ab
Gestern Abend war die Deutsche Bahn mit dem Versuch gescheitert, den Ausstand noch mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf ab und stufte den Streik als "nicht unverhältnismäßig" ein. Es wies den Vorwurf des Unternehmens zurück, dass die Streikankündigung viel zu kurzfristig sei und es zudem "rechtswidrige Forderungen gegeben habe".
Die Bahn kündigte an, die Entscheidung anzufechten und "in der zweiten Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht das Urteil überprüfen" zu lassen, wie es in einer Erklärung des Konzerns hieß. "Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir (...) alles, um den Wellenstreik noch zu stoppen", betonte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des für die Deutsche Bahn verhandelnden Arbeitgeberverbands AGV Move.
Über die Berufung soll erst am Dienstag gegen Mittag - also nach Streikbeginn - verhandelt werden. Sollte das Hessische Landesarbeitsgericht anders entscheiden als das Frankfurter Arbeitsgericht, müsste die GDL ihren Streik unterbrechen.
Weselsky zufrieden
Der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky zeigte sich zufrieden mit der Gerichtsentscheidung. "Das Gericht hat es zum wiederholten Male bestätigt: Die Streiks der GDL sind verhältnismäßig, zulässig, rechtmäßig und somit geeignet, die berechtigten Forderungen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner mittels Arbeitskampf weiter zu verfolgen."
Die Lokführergewerkschaft hoffe nun, "dass das Landesarbeitsgericht Hessen die Rechtmäßigkeit unserer Arbeitskampfmaßnahmen bestätigt", betonte er.
Streik im Güterverkehr schon früher begonnen
Die GDL hatte mit ihrem Streik im Güterverkehr bereits am Montag um 18.00 Uhr begonnen. Dieser ist der sechste Arbeitskampf im seit Monaten schwelenden Tarifkonflikt mit der Bahn. Die GDL kämpft um höhere Gehälter und weniger Arbeitszeit. Knackpunkt ist die Forderung, dass Schichtarbeiter für das gleiche Geld 35 statt 38 Stunden in der Woche arbeiten sollen.
Die GDL hatte am Sonntagabend zum nächsten Streik im laufenden Tarifkonflikt mit der Bahn aufgerufen und das deutlich kurzfristiger als bei den vorigen Arbeitskämpfen. Mit derartigen "Wellenstreiks" will GDL-Chef Weselsky den Druck auf die Bahn erhöhen. Die Bahn hatte die "viel zu kurze Vorlaufzeit von nur 22 Stunden" zu dem Streik scharf kritisiert. Diese sei für die Fahrgäste eine "blanke Zumutung". Gewerkschaftsche Weselsky schloss auch Streiks über Ostern nicht aus.