Mehr Verbraucherschutz EU-Kommission setzt auf Strom-Festpreise
Stromkunden in Europa sollen durch die anstehende Strompreisreform deutlich entlastet werden. So plant die EU-Kommission lang laufende Festpreise, die staatlich garantiert werden sollen.
Die EU-Kommission will mit einer Reform des Strommarktes ausufernde Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher vermeiden und den Ausbau Erneuerbarer Energien vorantreiben. Gefördert werden sollen dafür vor allem langfristige Verträge für die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und aus Atomkraft, wie aus einem heute vorgestellten Vorschlag der Behörde hervorgeht.
Festverträge mit stabilen Preisen
Laut den Entwürfen spricht sich die Kommission dafür aus, die Verbraucher durch mehr Festverträge mit stabilen, langfristigen Preisen abzusichern. "Im Herzen dieser Reform stehen die Verbraucher", sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Verbraucher sollen dem Vorschlag zufolge unter anderem von langfristigen Verträgen profitieren: Um Endkunden vor starken Preisschwankungen zu schützen, soll es zum einen ein Recht auf Festpreisverträge und zum anderen auf Verträge mit dynamischen Preisen geben.
So könnten Verbraucher sich sowohl für sichere, langfristige Preise als auch für Verträge mit sich verändernden Preisen entscheiden, wenn sie Preisschwankungen ausnutzen wollen - etwa um Strom zu nutzen, wenn er billiger ist für das Aufladen von Elektroautos oder für Wärmepumpen.
Feste Abnahmepreise für die Erzeuger
Die Strompreise waren im vergangenen Jahr extrem gestiegen. Grund dafür war unter anderem, dass zeitweise rund die Hälfte der französischen Atomkraftwerke ausfiel. Zudem war der Anstieg eine Folge explodierender Gaspreise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.
Den Plänen zufolge sollen die Stromerzeuger feste Abnahmepreise erhalten - unabhängig von der kurzfristigen Preisentwicklung. Die Abnahmepreise könnten vom Staat mit Garantien abgesichert werden.
Fossile Energieträger preislich entkoppeln
Die Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern wie Kohle und Gas soll dabei diese Garantien nicht erhalten. Stattdessen soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter gefördert werden. Gas soll auch insgesamt eine geringere Rolle spielen.
Der Strommarkt in der EU funktioniert nach dem sogenannten "Merit Order"-Prinzip. Dies bezeichnet die Einsatzreihenfolge der an der Strombörse anbietenden Kraftwerke. Kraftwerke, die billig Strom produzieren können, werden zuerst herangezogen, um die Nachfrage zu decken. Das sind zum Beispiel Windkraftanlagen. Am Ende richtet sich der Preis aber nach dem zuletzt geschalteten, also teuersten Kraftwerk - oft teure Gaskraftwerke.
Keine tiefgreifende Reform des Strommarkts
Im vergangenen Jahr waren daher Rufe nach einer Reform des europäischen Strommarktes laut geworden. Eine tiefgreifende Reform des Strommarktes inklusive Entkopplung des Strompreises vom Gaspreis ist nun allerdings nicht geplant.
Die Entwürfe können noch überarbeitet werden, zudem müssen die EU-Staaten und das Europäische Parlament zustimmen. Staaten wie Spanien und Frankreich haben sich für stärkere Eingriffe ausgesprochen, um die Preise zu stabilisieren. Andere Länder, darunter Deutschland und Dänemark, haben davor gewarnt, mit zu großen Änderungen Investoren abzuschrecken. In Deutschland und Frankreich gibt es bereits staatliche Preisbremsen für Strom.
Reform noch vor der Europawahl?
Von der Leyen äußerte sich zuversichtlich, ungeachtet deutscher Einwände noch vor der Europawahl im Mai kommenden Jahres einen Beschluss erreichen zu können. Mit der Reform werde "die Auswirkung des Gaspreises auf den Strompreis drastisch gesenkt", so die Kommissionspräsidentin. Dafür könnten "die Verbraucher von den billigeren Erneuerbaren Energien profitieren".
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte sich zuletzt gegen einen weitreichenden Umbau des Strommarktes vor der Europawahl ausgesprochen. Sechs weitere EU-Länder unterstützen diesen Kurs, darunter die Niederlande, Dänemark und Luxemburg. Wenn die EU-Kommission ihre Pläne vorgestellt hat, gehen sie zur Beratung an das Europaparlament und die Mitgliedsländer.
In Deutschland gibt es bereits staatliche Preisbremsen für Gas und Strom. Damit sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher vor übermäßigen Energiekosten geschützt werden.