Debatte um Wirtschaftsregierung Voßkuhle warnt vor mehr Kompetenzen für Brüssel
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts sorgt sich über eine weitere Übertragung nationaler Zuständigkeiten nach Brüssel. In der Debatte um eine europäische Wirtschaftsregierung wies Andreas Voßkuhle in der ARD auf die Grenzen hin, die das Grundgesetz derlei Bestrebungen setzt.
In der Diskussion um die Einführung einer europäischen Wirtschaftsregierung hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, vor einer weiteren Übertragung von Kompetenzen nach Brüssel gewarnt.
In einem ARD-Interview anlässlich des 60. Gründungstages des Gerichts sagte Voßkuhle, man könne politisch sicherlich darüber nachdenken, ob man eine solche Wirtschaftsregierung schafft. "Verfassungsrechtlich sind hier Grenzen vom Bundesverfassungsgericht hervorgehoben worden, die in unserem Grundgesetz angelegt worden sind." Voßkuhle verwies auch auf die Europäischen Verträge, die von einem anderen Konzept ausgingen. "Auch hier müssten Veränderungen erfolgen."
Gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" vertrat Voßkuhle die Ansicht, das Grundgesetz erlaube eine weitere Übertragung von Kompetenzen kaum. Sei dennoch mehr Europa gewünscht, "wäre ein Volksentscheid nötig".
Warnung vor Politikverdrossenheit
In der ARD mahnte der Gerichtspräsident, das BVerfG nicht an die Stelle der Politik zu setzen. "Das Gericht ist nicht der Ersatz für Politik", sagte Voßkuhle. Vielmehr sei es seine Aufgabe, Leitplanken zu formulieren und Rechte der Bürger zu schützen. Ebensowenig seien Verfassungsbeschwerden Ersatz für politisches Engagement. Es bestehe "eine gewisse Gefahr", dass Politikverdrossenheit wachse, wenn Gerichtsurteile die Politik zurückrufen.