Sohn des US-Präsidenten Vorerst kein Deal für Hunter Biden vor Gericht
Führende Republikaner hatten der US-Justiz vorgeworfen, sie lasse den Sohn von Präsident Joe Biden mit einer zu milden Strafe davonkommen. Doch die Richterin legte eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft vorerst auf Eis.
Ein aufsehenerregender Gerichtstermin des Sohns von US-Präsident Joe Biden im Bundesstaat Delaware ist ergebnislos zu Ende gegangen. Die zuständige Richterin, Maryellen Noreika, lehnte eine Vereinbarung vorerst ab, die der 53-jährige Hunter Biden und die Staatsanwaltschaft geschlossen hatten, um eine Anklage wegen Steuerhinterziehung und unerlaubten Waffenbesitzes beizulegen. Stattdessen verlangte die Richterin Änderungen, wie mehrere US-Medien, darunter die Sender CNN und NBC, übereinstimmend berichteten.
Beide Seiten werden zu einem späteren Zeitpunkt erneut vor Gericht erscheinen müssen. Die US-Justiz hatte den jungen Biden im Juni nach mehrjährigen Ermittlungen Steuerdelikte in zwei Fällen zur Last gelegt. Laut Staatsanwaltschaft betrug sein steuerpflichtiges Einkommen in den Jahren 2017 und 2018 rund 1,37 Millionen Euro. Die auf Bundesebene fällige Einkommenssteuer in Höhe von jeweils mehr als 100.000 US-Dollar habe er in beiden Jahren jedoch nicht rechtzeitig bezahlt.
Außerdem wurde ihm ein Verstoß gegen waffenrechtliche Vorgaben vorgeworfen. Biden soll 2018 unerlaubt eine Schusswaffe besessen haben.
Schuldbekenntnis wohl nur gegen Deal
Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte im Juni mitgeteilt, dass Biden sich zu den Steuervorwürfen schuldig bekennen und eine weitere Vereinbarung wegen des Vorwurfs des illegalen Waffenbesitzes eingehen wolle. Dadurch sollte er mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe und ohne Haft davonkommen. Damit dieser Deal zustande kommt, ist eine Zustimmung des Gerichts nötig. Die bekam Biden zumindest vorerst noch nicht. Daraufhin bekannte er sich auch zu den Steuervergehen nicht schuldig.
Richterin Noreika hatte Einwände und Bedenken zu mehreren Passagen der Vereinbarung, wie US-Medien berichteten. Sie sagte, die zwei miteinander verwobenen Vereinbarungen seien verwirrend. Sie werde sie vorerst nicht abnicken. Allerdings gab sie der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung 30 Tage Zeit, Erläuterungen nachzuliefern, warum sie die Abmachung gutheißen sollte.
Die Staatsanwaltschaft teilte mit, ohne die Einigung liefen die Ermittlungen gegen den Präsidentensohn weiter.
Waffenbesitz trotz Drogenproblemen
Die in der Amtszeit von Ex-Präsident Donald Trump ernannte Richterin Noreika störte sich an Formulierungen der Vereinbarung zum Waffenbesitz, dem juristisch auch schwerer wiegenden Vorwurf. Außerdem kam bei der Anhörung die Frage auf, ob Biden auch vor zukünftigen Anklagen geschützt wäre.
Er hatte trotz bekannter Drogenprobleme im Jahr 2018 für elf Tage eine Waffe besessen. Beim Kauf verschwieg er seine Drogensucht, was in den USA ein Verbrechen darstellt. Maximal steht darauf eine zehnjährige Haftstrafe. Doch die Vereinbarung mit Biden sah vor, dass er sich an bestimmte Auflagen halten müsse und der Vorwurf dann auch komplett aus seiner Akte gestrichen würde. Seine langjährige Drogensucht hatte Biden selbst in einem Buch öffentlich gemacht.
Republikaner werfen Zwei-Klassen-Justiz vor
Der Vorgang ist politisch sehr heikel. Mit Joe Biden als Vater, der bei der Wahl 2024 für eine zweite Amtszeit antreten will, ist Hunter Biden ist seit Jahren Ziel politischer Angriffe aus den Reihen der Republikaner - allen voran von Ex-Präsident Donald Trump. Der erhob gegen den jungen Biden Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit Geschäften in der Ukraine und in China. Im Kongress laufen auch Untersuchungen dazu.
Zahlreiche andere Republikaner hatten zudem kritisiert, der Sohn des Präsidenten erhalte eine bevorzugte Behandlung, während Trump wegen einer Reihe von Anschuldigungen vor Gericht gebracht werde. Gegen ihn wurden in den vergangenen Monaten in New York und Florida wegen verschiedener Vorwürfe Anklagen erhoben. Trump stehen in beiden Fällen Prozesse bevor - ebenso wie eine mögliche dritte Anklage. Mehrere Republikaner beklagen daher, es gebe in den USA ein Zwei-Klassen-Justiz-System, in dem Trump - anders als der angeklagte Präsidentensohn - mit aller Härte behandelt werde.